Stuttgart lindert Pandemie-Folgen Clubs erhalten Nothilfen von der Stadt

Die Clubs wurden schwer getroffen vom Veranstaltungsverbot wegen Corona – nun sollen sie rückwirkend gewisse Nothilfen bekommen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Für den Zeitraum von April bis Juni will die Landeshauptstadt mit insgesamt 300 000 Euro den katastrophalen Einnahmeverlust der Clubs zumindest ein wenig lindern. Größere Spielstätten bekommen zinsfreie Darlehen.

Stuttgart - Das Coronavirus Sars-Cov-2 hat auch im Kulturbetrieb enorme Verwüstungen angerichtet – und die Stadt wird nun die Stuttgarter Clubs und Livemusik-Spielstätten ein Stück weit für die Verluste entschädigen, die ihnen im Zeitraum von April bis Juni 2020 durch das Veranstaltungsverbot entstanden sind. Das hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am Mittwoch einstimmig genehmigt – wohlwissend, dass die Clubs fast 100 Prozent Einnahmen verloren und seit Monaten ums blanke Überleben kämpfen. Sie will zur Rettung des Clublebens beitragen.

 

Dieses Hilfsprogramm für Clubs und Spielstätten mit einer Kapazität von bis zu 1000 Besucher hat ein Volumen von 300 000 Euro. Nach gegenwärtigem Stand sind schon knapp 20 Anträge zu erwarten. Wenn das Geld nicht ausreicht, wollen die Stadtverwaltung und die Fraktionen aber auch über eine Aufstockung reden. Die Hilfsaktion ist das Ergebnis eines interfraktionellen Antrags im Gemeinderat, mit dem man die Clubs und Livemusik-Lokale zu wichtigen Bausteine des Kulturlebens erklärt hat. Danach hat die Verwaltung mit einem Gutachten klären lassen, ob eine Förderung in diesem Sinne rechtlich möglich ist. Es fiel positiv aus, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

Anträge sind vom 8. Dezember an möglich

Die nun auf den Weg gebrachten städtischen Hilfen kommen explizit den Betreibern von Kulturräumen bzw. Clubs zugute, die ihre oft hohen Fixkosten bei fehlenden Einnahmen decken müssen. Durch die Förderung ist es für Clubs mit einer Kapazität bis zu 1000 Besucher möglich, zusätzlich zu den Finanzhilfen von Bund und Land darüber hinausgehende Bedarfe bei der Landeshauptstadt Stuttgart anzumelden. Dabei wird diese Zuwendung als Zuschuss ausgestaltet, der auf Basis der Fixkosten berechnet wird. Anträge können vom 8. Dezember an gestellt werden.

Im Fall der größeren Livemusik-Spielstätten wie LKA-Longhorn, Wizemann und Wagenhallen wird sie bis zu insgesamt 750 000 Euro in Form von zinsfreien Darlehen bereitstellen. Wie man den Veranstaltern SKS Erwin Russ und Kulturgemeinschaft neben den Bundeshilfen noch beistehen kann und muss, wird man im Rathaus Anfang Juni 2021 prüfen.

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