Im Streit mit Nachbarn wegen seiner Gaststätte hat ein junger Wirt einen 26-Jährigen niedergestochen. Jetzt ist er verurteilt worden.

Stuttgart - Eigentlich hatte er sich und seine Freundin als Opfer dargestellt. Und die Stichverletzung seines 26-jährigen Widersachers? „Er ist mir aufs Messer gefallen“, hatte der Angeklagte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts gesagt.

 

Die Richterinnen und Richter sahen es am Ende anders und verurteilten den jungen Gastwirt wegen zweifachen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Ute Baisch konnte der Nothilfeversion des 21-jährigen Angeklagten nichts abgewinnen.

Die ganze Geschichte, die am 5. November vergangenen Jahres zu der blutigen Auseinandersetzung geführt hatte, dreht sich um das neue Lokal des Angeklagten an der Martin-Luther-Straße in Bad Cannstatt. Über einen Bekannten seines Vaters, der ebenfalls Gastronom ist, hatte er das Lokal bekommen. Seit September 2019 wurde fleißig renoviert. Doch schon vom ersten Tag an hat es offenbar Ärger gegeben. Die Nachbarn hätten ihn nicht gewollt, so der Angeklagte. Er mutmaßt, dass sie die Gaststätte selbst hatten übernehmen wollen. Auch der Hausverwalter habe ihm ständig Prügel zwischen die Beine geworfen, so der junge Grieche.

Messerattacke ist nicht zu rechtfertigen

Trotzdem eröffneten der 21-Jährige und seine Freundin das Lokal am 1. November. Sein neues Leben als selbstständiger Gastwirt währte nur vier Tage. Am 5. November wurden mehrere Männer aus der Nachbarschaft bei ihm vorstellig. Sie seien auf ihn und auf seine Freundin losgegangen, er habe sich mit einem Küchenmesser bewaffnet, um seine Freundin zu verteidigen, sagt der Angeklagte.

Die Strafkammer sahen es anders. Der 21-Jährige sei den Männern nach der Auseinandersetzung im Lokal hinterhergegangen und habe einem 26-Jährigen das Messer in den Rücken gerammt. Einen weiteren Stich habe das Opfer abwehren können. Dann sei der Wirt um das Auto der Männer gelaufen und habe versucht, einen zweiten Mann zu stechen.

Die Kammer argumentierte, der Vorfall in dem Lokal sei schon vorbei gewesen, die Attacke des Angeklagten danach sei durch nichts zu rechtfertigen.