Ende des Jahres wird das Parkraummanagement auch im Stuttgarter Osten eingeführt. Was Anwohner jetzt dazu wissen müssen.
Stuttgart - Manchen Autobesitzern schwillt bei dem Thema sofort die Zornesader, manche Anwohner dagegen würden es lieber sofort als erst in gut zwei Monaten vor ihrer Haustür einführen: das Parkraummanagement, kurz PRM. Was in weiten Teilen der Stuttgarter Innenstadtbezirke bereits seit geraumer Zeit gilt, erreicht am 1. Dezember mit einiger Verspätung auch große Teile von Stuttgart-Ost. Ab diesem Termin gilt es für den Stöckach, Ostheim, Teile der Gänsheide, Gablenbergs und einen kleinen Teil Gaisburgs. Weiter ausgenommen sind die Stadtteile Frauenkopf und Berg, die Teile Gaisburgs östlich der Klingenbachanlage sowie Teile der Gänsheide und Gablenbergs.
Zurzeit wird in den neuen PRM-Gebieten bereits damit begonnen, die erforderlichen Schilder und Automaten aufzustellen. Birgit Wöhrle vom Amt für öffentliche Ordnung beschäftigt sich seit der ersten Einführung des Parkraummanagements als Pilotprojekt im Westen so intensiv wie kaum jemand anders in der Stadtverwaltung mit dem Thema. Sie sagte bei einer mit rund 100 Teilnehmern gut besuchten Informationsveranstaltung für die Ost-Einwohner am Dienstagabend: „Gucken Sie bitte bewusst auf die Schilder, vor allem am Anfang, es steht alles da!“
Es gibt Kurzzeitparkbereiche
In den PRM-Gebieten kann auch künftig werktags von 22 bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wie bisher geparkt werden. In der Zeit von 8 bis 22 Uhr gelten dagegen zwei Parkbereiche, eine blaue und eine orangene Zone. In den mit einem weißen P auf blauem Grund gekennzeichneten Bereichen können Anwohner mit Bewohnerparkausweis – der 30,70 Euro kostet, für ein Jahr gilt und gut sichtbar im Auto liegen muss – gebührenfrei und zeitlich unbefristet parken. Alle anderen müssen sich ein – zeitlich befristetes – Parkticket an einem der Automaten kaufen.
Vor allem im Bereich der Ostendstraße und der Gablenberger Hauptstraße gibt es auch Kurzzeitparkbereiche, die mit einem weißen P auf orangenem Grund gekennzeichnet sind. Dort gibt es an den entsprechenden Automaten eine sogenannte Brötchentaste, die mit entsprechendem Ticket 30 Minuten kostenloses Parken erlaubt. Ansonsten kann gebührenpflichtig bis zu maximal zwei Stunden geparkt werden, das gilt sowohl für Anwohner als auch für alle anderen Autofahrer. Anwohner mit Bewohnerparkausweis können in diesen orangenen Bereichen Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie Samstag ab 14 Uhr gebührenfrei parken. Laut Birgit Wöhrle sind höchstens fünf Prozent aller Parkplätze in den neuen PRM-Gebieten in diesen Kurzzeitparkbereichen. Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einem der neuen PRM-Gebiete hat, der nachweislich ein Fahrzeug nutzt und der keine Garage hat, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer, der die Veranstaltung im Bürgersaal moderierte, sagte: „Wir erwarten also von Ihnen, dass Sie ihre Gartenmöbel aus der Garage räumen und ihr Auto reinstellen.“ Was allerdings nicht alle Zuhörer lustig fanden. Keinen Bewohnerparkausweis bekommen beispielsweise Studenten, die ihren Zweitwohnsitz in Stuttgart haben.
Parkausweise online oder im Bürgerbüro beantragen
Die Bewohnerparkausweise können seit 1. September online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement oder persönlich in allen Bürgerbüros beantragt werden. Sie werden per Post zugeschickt. Ausführliche Informationen zum Parkraummanagement und zu den neuen PRM-Gebieten in Stuttgart-Ost speziell sind auf der Internetseite der Stadt unter www.stuttgart.de/parkeninost zu finden. Dort sind auch ganz genau nach Hausnummern die Abgrenzungen der einzelnen neuen Teilgebiete aufgelistet. Bei weiteren Fragen kann man sich per E-Mail an parkraummanagement@stuttgart.de direkt an das Amt für öffentliche Ordnung wenden.