Weil das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Umwelthilfe ihr anhängiges Verfahren zurückgenommen haben, ist der Rechtsstreit um die Luftreinhaltung in Stuttgart beendet.

Stuttgart - Der Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Umwelthilfe um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist beendet. Beide Seiten haben ihr am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängiges Verfahren zurückgenommen, wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart mitteilte. „Nach vielen Jahren und vielfältigen Anstrengungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen.“

 

Die Messwerte haben sich den Angaben nach positiv entwickelt. Gutachten belegten außerdem, dass 2021 erstmals an allen Messstationen in Stuttgart auch der Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid mit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten werde. Hermann sieht in den gesunkenen Schadstoffwerten auch eine Bestätigung der Politik der Regierung, die etwa Tempo 40, den Ausbau des Fuß-und Radverkehrs sowie des Nahverkehrs, Filter und schadstoffarme Fahrzeuge fördert.

Lange Zeit hatte das Neckartor mit besonders hohen Schadstoffwerten bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die FDP forderte als Konsequenz aus der Beilegung des Rechtsstreits eine Aufhebung der Fahrverbotszone in Stuttgart.