Das Regierungspräsidium hat von drei Anhängern der Reichsbürgerbewegungen Post bekommen. Sie legen Widerspruch gegen das Einziehen ihrer Waffen ein. Wie es weitergeht, ist noch offen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Drei der sogenannten Reichsbürger, deren Waffen die Stadt Stuttgart im September eingezogen hat, akzeptieren das offenbar nicht. Sie haben Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das teilte ein Stadtsprecher auf Anfrage dieser Zeitung mit. Die Waffen der Stuttgarter waren sichergestellt worden, außerdem wurden ihre Waffenbesitzkarten widerrufen und ihnen ein Waffenverbot für die Zukunft auferlegt.

 

Die Waffenbesitzer waren als Reichsbürger bekannt

Die Stadt hatte damals vier Anhänger der Bewegung, welche die Bundesrepublik als souveränen Staat nicht akzeptiert, in der Kartei der Waffenbesitzer gefunden. Die „Reichsbürger“ hatten es der Verwaltung im Vorfeld recht einfach gemacht: Sie hatten sich bei Schriftwechseln mit der Stadt mit ihrer Gesinnung zu erkennen gegeben; etwa, wenn sie gegen einen Strafzettel Einspruch einlegten oder auch, wenn sie sich einfach so zu Wort meldeten. Beim Abgleich der Namen dieser Personen mit der Kartei der Waffenbesitzer hatte man die vier Personen identifizieren können. Mit einem Durchsuchungsbeschluss holte die Polizei die Waffen aus den Wohnungen. Gegen diesen Beschluss hat ein „Reichsbürger“ Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim erhoben, sagte der Sprecher der Stadt.

Die Waffen können noch verkauft werden

Der Widerspruch wurde an das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) weitergeleitet, welches das Widerspruchsverfahren führt. Wenn dieses abgeschlossen ist und das RP die Entscheidung der Stadt bestätigt und außerdem keiner der Waffenbesitzer Klage einreicht, ist der Bescheid rechtskräftig. Dann haben die „Reichsbürger“ die Möglichkeit, ihre Waffen zu verkaufen – an einen Händler oder an Privatpersonen, die berechtigt sind, welche zu besitzen. Andernfalls würden die Waffen vernichtet.

In der Stadt Stuttgart seien der Verwaltung rund 200 Personen bekannt, die sich selbst der Bewegung der „Reichsbürger“ zurechnen. Die rechtliche Grundlage, die Waffen einzuziehen, ist ein Erlass des Innenministeriums, wonach Extremisten jeglicher Ausrichtung entwaffnet werden sollen. Das gilt auch für „Reichsbürger“, da es schon mehrfach zu Zwischenfällen mit gewaltbereiten Anhängern der Gruppe gekommen war. Am Montag wurde ein 50 Jahre alter Mann, der sich als „Reichsbürger“ bezeichnet, in Bayern wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er einen Polizisten erschossen hatte.