Das Regierungspräsidium hat von drei Anhängern der Reichsbürgerbewegungen Post bekommen. Sie legen Widerspruch gegen das Einziehen ihrer Waffen ein. Wie es weitergeht, ist noch offen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Drei der sogenannten Reichsbürger, deren Waffen die Stadt Stuttgart im September eingezogen hatte, akzeptieren das offenbar noch nicht. Sie haben Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Waffen der Stuttgarter waren sichergestellt worden, außerdem wurden ihre Waffenbesitzkarten widerrufen und ihnen ein Waffenverbot für die Zukunft auferlegt.

 

Die Waffenbesitzer waren als Reichsbürger bekannt

Die Stadt hatte damals vier Anhänger der Bewegung, welche die Bundesrepublik als souveränen Staat nicht akzeptiert, in der Kartei der Waffenbesitzer gefunden. Die Reichsbürger hatten es der Verwaltung im Vorfeld recht einfach gemacht: Sie hatten sich bei Schriftwechseln mit der Stadt mit ihrer Gesinnung zu erkennen gegeben; etwa, wenn sie gegen einen Strafzettel Einspruch einlegten oder auch, wenn sie sich einfach so zu Wort meldeten. Beim Abgleich der Namen dieser Personen mit der Kartei der Waffenbesitzer hatte man die vier Personen identifizieren können. Mit einem Durchsuchungsbeschluss holte die Polizei die Waffen aus den Wohnungen. Gegen diesen Beschluss hat ein sogenannter Reichsbürger Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim erhoben, sagte der Sprecher der Stadt.

Die Waffen können noch verkauft werden

Der Widerspruch wurde an das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) weitergeleitet, welches das Widerspruchsfahren führt. Wenn dieses abgeschlossen ist und das RP die Entscheidung der Stadt Stuttgart bestätigt, und außerdem keiner der Waffenbesitzer Klage einreicht, ist der Bescheid rechtskräftig. Dann haben die sogenannten Reichsbürger die Möglichkeit, ihre Waffen zu verkaufen – an einen Händler oder an Privatpersonen, die berechtigt sind, welche zu besitzen. Andernfalls würden die Waffen vernichtet werden.