Ein 28-Jähriger muss wegen Mordes an seiner zwei Jahre jüngeren Exfreundin lebenslänglich ins Gefängnis.

Aus den Stadtteilen: Kathrin Wesely (kay)

Stuttgart/Schorndorf - Übersteigerte Eifersucht, rücksichtsloser Egoismus und ein abschätziges, verachtendes Frauenbild waren die Beweggründe für den grausamen Mord an einer 26-jährigen Frau in Schorndorf. So sehen es die Richter des Stuttgarter Landgerichts, die einen 28-Jährigen gestern deshalb zu einer lebenslänglicher Haft verurteilt haben. Der Mann, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt, hatte am 3. Februar dieses Jahres in einer Gartenlaube in Schorndorf seine Exfreundin mit einem Hammer erschlagen. Der Mann hatte den Mord zwar gestanden, aber vorgegeben, in Notwehr gehandelt zu haben. Im Zuge der Beweisaufnahme konnte diese Behauptung jedoch klar widerlegt werden.

 

Täter und Opfer waren seit 2008 ein Paar gewesen. Die Beziehung war wegen ihrer beider Heroinsucht und seiner extremen Eifersucht oft angespannt gewesen. Er ließ ihr keinerlei Freiraum. Zweimal hatte die Frau ihn sogar angezeigt, nachdem er gewalttätig geworden war. Beim ersten Mal hatte er sie eingesperrt, weil er nicht wollte, dass sie abends mit Freundinnen ausging. Er schlug sie anschließend zu Boden und stellte seinen Fuß auf ihren Hals. Der zweite Vorfall ereignete sich im Januar dieses Jahres. Er hatte sie mit einer Kleiderstange verprügelt. Daraufhin trennte sich die 26-Jährige von ihm und fand auch bald einen neuen Freund. Sie versuchte, die neue Beziehung vor dem eifersüchtigen Exfreund zu verheimlichen. Doch am Vorabend des Mordes erfuhr er davon.

„In diesem Augenblick fasst er den Beschluss, die Frau zu töten, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn in seiner Urteilsbegründung und rekapitulierte aus den zahlreichen Befunden und Zeugenaussagen das Tatgeschehen: Weil die 26-Jährige auf die Drogen angewiesen ist, die der Exfreund immer für sie besorgte, meldet sie sich bei ihm, obwohl sie sich vor seinen Ausbrüchen fürchtet. Der 28-Jährige schlägt vor, sich in der Hütte zu treffen, „weil er da mit ihr machen kann, was er will, weil keiner etwas mitbekommt“, so Richter Hahn. Er war oft dort, er weiß, dass dort „allerlei Werkzeug herumliegt, mit dem er sie töten kann“.

In der Hütte konfrontiert er sie damit, dass er weiß, dass sie einen neuen Freund hat, sie streiten. Da greift er zu dem 1,5 Kilogramm schweren, eckigen Hammer und schlägt der jungen Frau mit Wucht ins Gesicht. Als sie sich umwendet, trifft er ihren Hinterkopf. Sie sackt zusammen, stürzt auf eine Bank. Er zerrt sie auf den Boden und schlägt mit dem Hammer wieder und wieder zu, „um sicher zu gehen, dass sie nicht überlebt“, so Wolfgang Hahn, „gnadenlos, erbarmungslos“.

Der Staatsanwalt hatte darauf gedrungen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das hätte bedeutet, dass der Verurteilte auch nach 15 Jahren nicht mit einer vorzeitigen Entlassung rechnen kann. Das Gericht ging nicht mit: Der Täter sei zwar „äußerst brutal“ vorgegangen, so Hahn. Dennoch sei dies „ein normaler Mord aus niedrigen Beweggründen“.