Der 27-jährige Mann, der binnen drei Monaten dreimal die gleiche Bankfiliale in Schorndorf-Weiler überfallen hat, ist jetzt vom Stuttgarter Landgericht verurteilt worden. Er muss fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Fünf Jahre und sechs Monate muss der Dreifachbankräuber von Schorndorf-Weiler ins Gefängnis. Der 27-jährige Angeklagte hat in dem Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht zugegeben, von November vergangenen Jahres an innerhalb von nur drei Monaten dreimal dieselbe Filiale der Kreissparkasse im Teilort Weiler überfallen und dabei insgesamt rund 30 000 Euro erbeutet zu haben. Das Geld hatte er benötigt, um seine Heroinsucht zu befriedigen. Seine Überfälle hatte er jeweils mit einem Besuch bei seiner Großmutter verbunden, die nur ein paar Hundert Meter von der Bank entfernt wohnte. Dort hatte er auch ausgeharrt, bis die Polizei verschwunden war. Die Großmutter hatte von den Überfällen nichts geahnt. Auf die Schliche gekommen war ihm die Polizei nach dem dritten Bankraub durch eine zuvor außen eigens angebrachte externe Kamera und einen im Geld versteckten Peilsender.

 

Hinweise auf Drogendealer

Bereits am zweiten Verhandlungstag wurde jetzt das Urteil über den Angeklagten gesprochen. Mindestens fünf, aber bis zu 15 Jahre sieht der gesetzlich vorgegebene Strafrahmen für eine schwere räuberische Erpressung vor. Dass eine solche vorlag, darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Schließlich hatte der Mann bei allen drei Überfällen Menschen mit einem Messer bedroht, beim ersten Mal hatte er sogar vorgegeben, in einer Plastiktüte sei eine Bombe deponiert. Zudem habe er, wie der Staatsanwalt und der Richter anführten, eine nicht unerhebliche kriminelle Energie aufgewandt, sei zielgerichtet und geplant vorgegangen, habe Handschuhe getragen, sich maskiert und einen osteuropäischen Akzent vorgetäuscht.

Dennoch berücksichtigte die 16. Große Jugendkammer unter Vorsitz von Martin Friedrich mehrere Punkte zu Gunsten des Angeklagten. Der wohl entscheidendste Aspekt war, dass der 27-Jährige in seinem Geständnis nicht nur die eigenen Taten umfassend einräumte, sondern offenbar auch Informationen zu jenen Personen preisgab, die ihn mit Drogen versorgt und jeweils kurz vor den Banküberfällen wegen Geldschulden bedroht hatten. Auch hatte er die Polizei von sich auf das Restgeld der Beute, das unter einer Waschmaschine versteckt war, hingewiesen. Das Geld wäre ansonsten wohl nie gefunden worden, betonte auch der Richter. Zudem hatte sich der junge Mann sowohl schriftlich als auch in der Gerichtsverhandlung bei seinen Opfern, den Bankangestellten, entschuldigt.

Und es sei eine „besondere Haftempfindlichkeit“ gegeben, weil der junge Mann eine Verlobte und ein Kind habe. Mit der jungen Frau lebt er eigenen Angaben zufolge seit knapp zwei Jahren zusammen. An ihrem gemeinsamen Wohnort in der Pfalz sei er dank einer Therapie auch von den Drogen losgekommen – bis das Paar zurück ins Remstal zog, wo der 27-Jährige wieder in seine alten Kreise geriet und daher erneut abhängig wurde.

Hoffen auf ein „anständiges Leben“

Das Gericht verband sein Urteil von fünf Jahren und sechs Monaten Haft deshalb mit einer auch von einem Sachverständigen Gutachter dringend empfohlenen Drogentherapie. Dass dies im Sinne seines Mandanten sei, zeige sich schon an der für ihn bemerkenswerten Tatsache, dass der 27-Jährige von seiner letzten Beute nicht nur Heroin, sondern auch den Ersatzstoff Methadon gekauft habe, sagte der Verteidiger. „Er wusste, dass es so nicht mehr weitergehen kann.“ Der Verurteilte selbst sagte in seinem Schlusswort: „Es tut mir leid. Ich möchte jetzt auf ein anständiges Leben hinarbeiten.“