Die Hausbesetzung in Stuttgart-Heslach hat nun noch ein Nachspiel für die Nachbarn: Die Vermieter sind offenbar verärgert über deren Solidarität mit den Besetzern zweier leer stehender Wohnungen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Mieter eines Hauses an der Wilhelm-Raabe-Straße in Stuttgart-Heslach haben im Frühjahr keinen Hehl daraus gemacht, dass sie die Besetzung zweier Wohnungen in ihrem Haus gut fanden. Daran stört sich der Vermieter offenbar. Denn der Anwalt der Familie in London, die das Wohnhaus besitzt, hat der dreiköpfigen Familie ein Kündigungsschreiben geschickt, so die Initiative „BesetzerInnenkollektiv Leerstand beleben“.

 

In dem Haus an der Wilhelm-Raabe-Straße waren Ende April zwei leer stehende Wohnungen besetzt worden. Der Vermieter reichte daraufhin eine Räumungsklage ein, der stattgegeben wurde. Ein Gerichtsvollzieher ließ die Wohnungen dann Ende Mai räumen.

Der Vermieter hat nun klare Ansagen gemacht: Die Familie soll bereits bis Anfang Juli ausziehen und die Wohnung übergeben. Er begründet das damit, dass die Mieter Anfang Mai die Besetzer ins Haus gelassen und so die Aktion unterstützt hätten. Auch hätten sie im Namen der Besetzer die Forderungen an die Vermieter gestellt, diesen einen Mietvertrag anzubieten. Die Vermieter werfen der Familie zudem vor, eine Kaution in Höhe von 1200 Euro sei nicht bezahlt zu haben.

Die Mieter haben einen Anwalt eingeschaltet

Die Mieter, die ihre Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, wollen gegen die Kündigung vorgehen. Sie hätten bereits einen Anwalt eingeschaltet, teilt die Initiative mit. Sie treten den Vorwürfen klar entgegen. So sei etwa die Haustür defekt und schließe nicht richtig. Daher habe niemand den Besetzern Zugang zum Haus verschafft. Auch sei der Vorwurf, die Kaution nicht hinterlegt zu haben, nicht richtig. Die Mieter hätten den Vorbesitzer schriftlich gebeten, diese an die neuen Eigentümer weiterzugeben. Weitere in der Kündigung angeführte Vorwürfe sehen die Mieter ebenfalls als nicht haltbar an. Die Eigentümer des Hauses seien am Tag der Räumung gegen ihren Willen fotografiert worden. Das stimme nicht. Auch habe man keine Party im Hof veranstaltet. Das seien die Besetzer gewesen. Der Vermieter sah darin einen Verstoß gegen die Hausordnung, ebenso im Aufhängen des Transparents. Nicht nur die Mieter und ihr Anwalt gehen davon aus, dass die fristlose und außerordentliche Kündigung nicht durchgehen werde. Auch beim Mieterverein Stuttgart teilt man diese Bedenken.

„Das ist doch ein reiner Racheakt für die Solidarität mit den Besetzern“, vermutet der Vorsitzende des Mietervereins Rolf Gaßmann. Wenn der Vermieter die Unterstützung der Besetzer als Grund für eine Kündigung anführe, so argumentiere er mit deren Gesinnung, „und diese kann kein Kündigungsgrund sein“, so Gaßmann. Im Aufhängen von Transparenten oder der Teilnahme an einem Hofffest sieht Gaßmann zudem „keinen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung“.

Das seien Dinge, gegen die ein Hausbesitzer auch erst eine Abmahnung oder ein Schreiben mit der Aufforderung, das zu unterlassen, vorgehen könne. Eine fristlose Kündigung kenne das Gesetz zwar. Aber da müssten schwerwiegendere Dinge vorfallen, etwa Tätlichkeiten gegen Bewohner oder den Vermieter, so Gaßmann. Auch der Vorwurf, die Kaution nicht bezahlt zu haben, ziehe nicht. „Im Gegenteil. Der Mieter hat einen Anspruch auf den Nachweis, dass der neue Eigentümer die Kaution hat.“

Die betroffene Familie sieht es ähnlich: Es würden reguläre Mieter, auch noch mit Kind, rausgeworfen, weil sie eine andere Meinung hätten, sagen sie. Es sei ihnen in den vergangenen Wochen vorgeworfen worden, sie seien linksextrimistisch – damit war die Beteiligung an Demos, bei denen es zu Konflikten mit der Polizei kam, gemeint, sowie ein Tortenwurf auf den früheren Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) durch die junge Mutter. „Aber was die hier machen, dass ist doch einfach nur fanatisch und unterdrückerisch“, wehren sich die gekündigten Mieter.