Die Stadt hat eine Verordnung erlassen, die es einfacher macht, innerhalb des Cityrings Platzverweise zu erteilen. Bettler dürfen Passanten nicht mehr ansprechen oder sich ihnen in den Weg stellen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Vorbei sind die Zeiten, als Bettler saisonbedingt vor Weihnachten in großen Scharen in der Stadt aufgetaucht sind. Inzwischen gehören das ganze Jahr über am Wegesrand kauernde Menschen, die Geld sammeln, zum Straßenbild. Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt reagierten darauf in den Sommermonaten, unter anderem mit Schwerpunktkontrollen. Nun hat die Stadt nachgelegt. Sie hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 3. Oktober in Kraft treten wird.

 

Die Verfügung führt aus, dass bestimmte Formen der Bettelei in der Innenstadt untersagt sind. Die Zone reicht vom Schlossgarten bis zum Charlottenplatz auf der einen, zum Rotebühlplatz und der Theodor-Heuss- beziehungsweise Friedrichstraße auf der anderen Seite der Einkaufsmeile Königstraße. „Die Bettelei auf öffentlichen Straßen hat in jüngster Zeit zugenommen, insbesondere in den Fußgängerzonen innerhalb des Cityrings“, erläutert der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer. „Zudem zeigt sich, dass die Personen vielfach aggressiv gebettelt haben, das Betteln als Gewerbe genutzt wurde“, fügt Schairer hinzu. Entsprechend ist die Verfügung gegen aggressive und andere Formen des Bettelns gerichtet. Untersagt ist es, Passanten direkt anzusprechen oder sich ihnen in den Weg zu stellen, sich unterwürfig in eine Demutshaltung zu postieren, mit Kindern oder Tieren Mitleid zu heischen. Auch das Beleidigen von Personen, die nichts geben, ist in den Katalog der Verfügung aufgenommen.

„Wir ziehen damit nicht gegen Arme und Schwache ins Feld“, sagt Hermann Karpf, der Referent des Bürgermeisters. Damit weist er die Kritik der Diakonie Baden zurück, die Stadt würde mit einer „Gießkannenverordnung“ gegen alle Bettler vorgehen. Es gehe darum, Kriminellen das Handwerk zu legen. Gemeint sind die Hinterleute der Bettler, die als organisierte Banden ihre Leute am Morgen in den Fußgängerzonen absetzen und ihnen abends die Einnahmen des Tages abnehmen.

Die Stadt wolle kein generelles Bettelverbot. Betteln ist als Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums erlaubt. Die Allgemeinverfügung gibt es nicht nur auf Deutsch, sondern auch in rumänischer, englischer und bulgarischer Sprache, damit die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes und Polizeibeamte sie den Personen aushändigen können, die sie bei Verstößen beobachten. Geregelt ist darin neben den verbotenen Formen des Bettelns auch, dass ein Platzverweis verhängt werden kann, wenn gewerbsmäßig gebettelt wird. „Es hilft unseren Beamten in der täglichen Arbeit“, sagt der Polizeisprecher Olef Petersen. Vor allem verschaffe die Allgemeinverfügung etwas mehr Rechtssicherheit bei der Verhängung von Platzverweisen, da genau geregelt ist, wann diese erteilt werden können. Zudem sind Ordnungsgelder festgelegt, deren Höhe vom Erstverstoß mit 35 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro reicht. Die Einhaltung werde nun in enger Zusammenarbeit von Vollzugsdienst und Polizei verstärkt überwacht, bekräftigen die Stadtverwaltung und das Polizeipräsidium Stuttgart.

Für die Polizei sei es sehr schwierig, an die Hintermänner zu kommen. „Wir beobachten die Szene natürlich“, sagt Olef Petersen. Jedoch könne man in kaum einem Fall die Straftaten, , die vermutlich begangen werden, ahnden. Das Spektrum reiche bis zum Menschenhandel, wenn die Bettler gezielt aus den armen Gegenden der EU-Länder Bulgarien und Rumänien nach Deutschland gebracht werden, um hier für die Clanchefs Geld zu sammeln. „Wir brauchen aber Beweise, um gegen die Hinterleute vorgehen zu können“, fügt der Polizeisprecher hinzu. Wie schwierig es sein kann, solche Beweise zu bekommen, belegt ein Fall aus der jüngsten Vergangenheit: Im Sommer war ein Bettler vor seinem mutmaßlichen Geldeintreiber geflohen. Zunächst sagte er noch aus, er sei geschlagen worden. Sehr viel mehr war dann aber von dem Mann aus Bulgarien nicht zu erfahren.

Die Stadt reagiert mit der Verfügung auf Beschwerden von Händlern und Bürgern über die zunehmende Zahl der Bettler, vor allem der aggressiven. Die City-Managerin Bettina Fuchs meldete sich nach Bekanntwerden der Allgemeinverfügung mit einer Forderung zu Wort: Das Ordnungsamt brauche mehr Stellen, um gegen die bandenmäßige Bettelei vorzugehen. Diese Forderung hört man im Rathaus gern.

Für das Vorgehen der Stadt Stuttgart gibt es Beispiele in anderen Städten. So hat zum Beispiel München vor wenigen Wochen eine ähnliche Verfügung erlassen.