Fotovoltaik oder Wärmepumpe, wer sich dafür entscheidet, kann in der Landeshauptstadt eine Förderung erhalten, die mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden kann.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt öffnet die Kasse und gibt bis Ende 2023 rund 18 Millionen Euro für zwei Förderprogramme zum Klimaschutz. Damit soll die Umrüstung von Heizungen und der Aufbau von Fotovoltaik-Anlagen in Privathaushalten, Unternehmen und Vereinen gefördert werden.

 

200 Millionen Euro hat der Gemeinderat im Haushalt insgesamt für Klimaschutzmaßnahmen reserviert. 2050 soll Stuttgart klimaneutral sein, eine frühere Zielerreichung bereits im Jahr 2030, wie sie die Linksfraktion gefordert hat, lehnte das Plenum im Oktober ab.

Geld für begleitende Maßnahmen

Mit der Solarinitiative unterstützt die Stadt nicht direkt den Kauf von Fotovoltaikanlagen, sondern begleitende Maßnahmen, zum Beispiel den Aufbau eines Gerüsts, die elektrische Installation oder Statikarbeiten. Diese Positionen seien oft sehr kostenträchtig, die Förderung dazu soll die Entscheidung für den Aufbau einer solchen Anlage erleichtern. Der Fördersatz selbst ist wiederum abhängig von der Größe der Anlage. Pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung steigt der maximale Fördersatz um je 350 Euro. Werden die Module über einer Dachbegrünung oder an der Fassade angebracht, erhöht sich der Satz auf bis zu 450 Euro je kWp.

Auch Mieter können vom Fotovoltaik-Programm profitieren, denn für steckerfertige Balkonmodule gibt es 100 Euro je Anlage für die Anschlusskosten. Auch der Einbau eines Stromspeichers oder einer Ladestation kann in Verbindung mit dem Fotovoltaik-Aufbau gefördert werden. Das städtische Programm ist dabei kombinierbar mit denen von Bund und Land.

Kontaktstelle im Umweltamt

Im zweiten Programm wird die Anschaffung einer elektrischen Wärmepumpe unterstützt. Hier gilt: Je höher ihre Leistung, desto höher der Zuschuss. Weil beim Umstieg auf eine Wärmepumpe die Heizung angepasst werden muss, gewährt die Stadt auch den Umstieg auf eine Fußbodenheizung. Das städtische Programm und das des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Heizen mit erneuerbaren Energien sind kombinierbar. „In bestimmten Fällen kann man sich so zwei Drittel der Gesamtsumme fördern lassen“, sagt Jürgen Görres, Leiter der Energieabteilung im Amt für Umweltschutz. Das Amt ist Kontaktstelle für die Programme und beantwortet Fragen unter Telefon 07 11 / 216 - 8 80 88.