Stuttgart - Die Befreiung von den Kitagebühren und Gebühren für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule und in Horten ist bei Eltern gut angekommen. Familien, die ihre Kinder in der Notbetreuung hatten, sind allerdings enttäuscht: Sie müssen für den ganzen Monat bezahlen.
Der Gemeinderat war dem Vorschlag, auf Betreuungsgebühren zu verzichten, einstimmig gefolgt. Die Stuttgarter Familien mussten dem zufolge für Januar und für die ersten drei Wochen im Februar 2021 nichts bezahlen, weil Kitas und Betreuungseinrichtungen wegen Corona geschlossen hatten. Berechnet wurde lediglich die letzte Februarwoche zu 25 Prozent des üblichen Monatsbeitrags.
Keine tagesscharfe Abrechnung
Doch anders als im Frühjahr 2020 erhebt die Stadt für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, eine Gebühr, und zwar für den ganzen Monat. Die betroffenen Eltern müssen nun also für Januar und Februar 100 Prozent der Gebühr zuzüglich Essensgeld berappen, unabhängig davon, an wie vielen Tagen die Notbetreuung genutzt worden ist. „Das hat mit kinderfreundlichem Stuttgart nichts mehr zu tun“, beschwert sich ein Stuttgarter Vater, der die Notbetreuung nur fünf Tage lang beansprucht hat.
Verwaltungsaufwand zu groß
„Eine tageweise Abrechnung von Notbetreuungstagen ist verwaltungsökonomisch nicht darstellbar“, begründete die Verwaltung Ende Februar gegenüber dem Gemeinderat. „Die tagesgenaue Abrechnung aus dem Frühjahr hat sich bis Dezember und Januar hingezogen“, erläutert Bernd Mattheis, der Verwaltungsleiter des Jugendamts. Auch Auseinandersetzungen mit Eltern hätten angedauert; „manche haben wegen 12,50 Euro gegen uns geklagt“. In solchen Fällen und um lange gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden habe man dann „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf den Einzug der Gebühr verzichtet“.
Mattheis verweist auf die Gebührensatzung der Stadt, in der Monatsbeiträge verankert seien und darauf, dass auch die Landesregierung die Gebührenerstattung nur pauschal zu 80 Prozent in Aussicht gestellt habe und nur dann, wenn die Notbetreuung nicht genutzt worden sei.
Ein gutes Drittel der Notbetreuung wurde genutzt
„Eltern, die ihre Kinder nicht in den Kitas betreuen lassen konnten, und auch die Kinder, die auf ihr gewohntes Umfeld und den Kontakt zu den Freunden verzichten mussten, hat der Lockdown besonders getroffen. Daher möchten wir diese Mehrbelastung nun ausgleichen“, begründete Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) das Vorgehen. Man erhoffte sich allerdings auch, dass Eltern ihre Kinder lieber zu Hause betreuen würden, statt für den ganzen Monat zu bezahlen. „Eine volle Kostenbeitragspflicht entfaltet eine gewisse Lenkungswirkung bei der Inanspruchnahme einer infektionsschutztechnisch nicht erwünschten Notbetreuung“, lautete eine Passage in der Gemeinderatsdrucksache. Das Kalkül scheint aufgegangen zu sein. Laut Bernd Mattheis sind durchschnittlich nur 35 Prozent der Notbetreuungsplätze beim städtischen Träger in Anspruch genommen worden.
Ein Ausblick
Seit 22. Februar herrscht Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Für die Grundschulen bedeuten die aktuellen Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten müssen, auch nicht für die Klassen 5 und 6. Für Klasse 7 soll es es weiter das Angebot der Notbetreuung geben; sie bleiben nach heutigem Stand bis nach den Osterferien im Fernunterricht.