Georg Neumann, der Boss in der Kult-Disco Belinda in Sulzbach, und die Betreiber seines Brauhauses stehen sich vor Gericht unversöhnlich gegenüber. Die Pächter zahlen zu spät, sie klagen über Mängel im Gebäude.

Rems-Murr/ Ludwigsburg: Martin Tschepe (art)

Stuttgart/Sulzbach - Der Richter Markus Beck redet am Freitag gegen Ende der knapp dreistündigen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart Klartext: „Der Karren steckt im Deck.“ Es geht um eine Räumungsklage, die der Betreiber der Sulzbacher Kultdisco Belinda, Georg Neumann, eingereicht hat. Er will, dass die Pächter seines Brauhauses rausgeworfen werden. Denn die entfernt verwandte Familie aus Sulzbach, die die Gaststätte bewirtschaftet, zahle zu wenig und oft unpünktlich, so Neunmann und sein Anwalt Frank Beck.

 

Die Gegenseite indes erklärt, dass das erst vor ein paar Jahren eröffnete Brauhaus erhebliche Mängel aufweise, etwa an der Brauanlage. Deshalb sei es nur recht und billig, den Pachtzins zu verringern. Neumann verlangt, dass die Pächter die Gaststätte sofort verlassen und die ausstehende n Zahlungen begleichen. Beide Kontrahenten sehen sich im Recht, eine Annäherung zeichnet sich an diesem Vormittag nicht ab.

Will Bank nur bei Pächterwechsel auf Versteigerung verzichten?

Neumann, der die Belinda zusammen mit seinen Eltern 1970 eröffnet hat, droht zudem die Zwangsversteigerung des gesamten Gebäudekomplexes, der die Disco und das Brauhaus beherbergt. Er ist finanziell in der Klemme, auch deshalb will er – wie berichtet – die Disco Ende des Jahres schließen. Die Hausbank wäre zu einem Verzicht der Zwangsversteigerung bereit, sagt Neumanns Anwalt, allerdings nur, wenn neue Pächter das Ruder übernehmen. Der Rechtsanwalt der Pächter, Gunnar Stuhlmann, bezweifelt, dass diese Aussage stimmt. Überprüfen lässt sich die Sache während der Verhandlung freilich nicht. Auch einige andere gegenseitige Anschuldigungen lassen sich nicht belegen, etwa der Vorwurf der Pächter, dass das Brauhaus tatsächlich Mängel habe. Nachdem der Richter die Geschäftspartner, die sich nicht mehr grün sind, lange über alle möglichen Vertragsdetail ausgefragt hat, stellt er fest: Es gebe wohl keinen Zweifel daran, dass die Pächter wiederholt zu spät ihre Pacht überwiesen hätten.

Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung

Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Doch weil die Räumungsklage und die Forderung der Nachzahlung der vom Pächter reduzierten Pacht „unerfreulich verquickt“ seien, könne er nur ein Gesamturteil fällen. Und ob die Kürzung womöglich in Ordnung ist, das lasse sich nur in einem aufwendigen und kostspieligen Verfahren feststellen. Die Kontrahenten sollten doch in den nächsten Tagen und Wochen erörtern, ob sie sich nicht doch außergerichtlich einigen könnten. Der Richter Beck macht zwei konkrete Vorschläge: Neumann bezahlt einen Betrag X und die Pächter gehen. Oder der Kläger verzichtet auf eine Räumung, man raufe sich zusammen und regele das Finanzielle.

Neumann hatte den Pächtern bereits vor einiger Zeit 25 000 Euro angeboten. Diese Summe, sagt Stuhlmann während der Verhandlung, sei viel zu niedrig. Er spricht eher von 100 000 oder 150 000 Euro und sagt: „Wir sind zu einem Vergleich bereit, es ist nur eine Frage des Preises.“ Wenn es nur 25 000 Euro sein sollten, dann blieben seine Mandanten „lieber drinnen“ im Brauhaus, die Geschäfte liefen nämlich gut. Das wiederum zieht Neumann in Zweifel. Er sagt, in der Gaststätte sei oft nur wenig los. Es ist schwer vorstellbar, dass sich die Kontrahenten gütlich einigen.