Ein 32-Jähriger soll im vorigen Jahr ein Spielcasino auf der Königstraße in der Stuttgarter Innenstadt überfallen haben. Jetzt ist er freigesprochen worden.

Stuttgart - Strafverteidiger Martin Stirnweiss aus Stuttgart ist zufrieden. „Es zeigt sich, dass man Beweise streng würdigen muss“, sagt der erfahrene Jurist. Seinem Mandanten war schwere räuberische Erpressung vorgeworfen worden. Der 32-Jährige soll laut Anklage im November vorigen Jahres ein Spielcasino auf der Königstraße in der Stuttgarter Innenstadt überfallen haben. Stirnweiss hat den Angeklagten, der schon bei seiner Festnahme die Tat bestritten hatte, vor Gericht zum Schweigen verdonnert – und am Ende vor der 8. Strafkammer des Landgerichts einen Freispruch erwirkt.

 

Opfer erkennt Angeklagten nicht

Am 19. November 2018 gegen 20.20 Uhr war ein mit einem Messer bewaffneter Mann in das Casino gestürmt und hatte eine 23-jährige Angestellte dazu gezwungen, ihm 905 Euro aus der Kasse zu geben. Er forderte auch noch das Geld aus dem Wechselautomaten, doch die Frau überzeugte ihn, keinen Schlüssel dafür zu haben. Der Täter machte sich davon.

Der Mann hatte laut der Zeugin eine schwarze Kapuze über seinen Kopf gezogen, sein Gesicht war indes unmaskiert. Die Beschreibung des Räubers passte ungefähr auf den Angeklagten: etwa 30 Jahre alt, schlank, ungefähr 1,85 Meter groß, schwarze Kapuzenjacke. Und noch etwas: Auf einer Kaffeetasse in dem Spielsalon hatte man Fingerabdrücke des 32-Jährigen festgestellt. Und die Frau sagte, sie sei zu „90 Prozent“ sicher, dass der Kaffeetrinker auch der spätere Täter gewesen sei. Auf Fotos, die die Polizei der Zeugin vorlegte, erkannte sie den 32-Jährigen aber nicht.

Das Hauptverfahren vor der 8. Strafkammer entwickelte sich als wackelige Angelegenheit für den schweigsamen Angeklagten – bis zum Auftritt eines Kollegen im Zeugenstand. Der 32-jährige gelernte Bäcker arbeitet in einem Lokal in der Innenstadt. Sein Kollege, ein Koch, sagte schließlich aus, der Angeklagte sei ungefähr zur Tatzeit an seinem Arbeitsplatz gewesen. Zudem habe sich der 32-Jährige an jenem Tag eine tiefe Schnittwunde an der Hand zugezogen, die verbunden worden sei.

Der Mann bekommt Haftentschädigung

Die Casino-Angestellte ihrerseits hatte aber nichts von einem Verband berichtet, obwohl sie die Hände des Täters allein schon wegen des Messers im Blick gehabt hatte. Trotzdem beantragte die Staatsanwältin, der Angeklagte sei wegen räuberischer Erpressung zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis zu verurteilen. Sie halte den Mann für überführt.

Am Ende verkündete der Vorsitzende Richter das Urteil: Freispruch, der Angeklagte sei nicht der Täter. „Wenn ich zur Tatzeit am Arbeitsplatz bin, bin ich nicht der gesuchte Mann“, so Verteidiger Martin Stirnweiss lapidar. Sein Mandant wird für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt. Er bekommt 25 Euro pro Hafttag.