Wie heftig darf auf Stuttgarter Balkonen oder in Vorgarten mitgefiebert und das Haus mit Wimpeln verziert werden, wenn man die Fußballspiele bei der Europameisterschaft daheim verfolgt? Nicht alles ist erlaubt.

Volontäre: Maximilian Kroh (kro)

Die ersten Spiele der Fußball-Europameisterschaft sind entschieden, und Stuttgart wird sich vermutlich bald wieder in ein Fahnen-Meer verwandeln. Und das nicht nur in der Innenstadt und den vier offiziellen Fanzonen. Auch zahlreiche Balkone, Fenster oder Vorgärten werden dann in Schwarz-Rot-Gold oder anderen Nationalfarben geschmückt sein. Nicht nur wer zur Miete wohnt, sollte dabei aber aufpassen, bei aller Schmückerei und EM-Euphorie keinen Ärger mit seinem Vermieter oder Nachbarn zu bekommen.

 

„Eine Deutschlandfahne auf dem Balkon oder ein gemeinsames Fußballschauen im Garten stellt in der Regel kein Problem dar“, versichert Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart. Grenzen gibt es dennoch, alle Fanartikel müssen von Mietern so befestigt werden, dass sie sich nach dem Turnier ohne Weiteres wieder entfernen lassen. „Das Anbringen von Dübeln oder Ähnlichem an der Hauswand zum Befestigen von Fanartikeln ist tabu“, sagt Charlotte Peitsmeier von den Koenen Bauanwälten.

Wer also unbedingt eine riesige Fahne aufhängen oder seine Hauswand in den Nationalfarben bemalen will, muss vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen. Und unter Umständen reicht nicht einmal das. Wenn dem Vermieter nur die Wohnung, nicht aber das Haus gehört, sind die Außenseite des Balkons und die Hauswand im Normalfall Gemeinschaftseigentum – rein baurechtlich müsste laut den Bauanwälten dann eine Eigentümerversammlung darüber entscheiden, ob die Fahne auch wirklich aufgehängt werden darf und das beträfe dann auch Wohnungseigentümer.

In den Fanzonen gelten andere Regeln

Weniger Gedanken muss man sich beim gemeinsamen Fußballgucken machen. Zwar beginnen die Abendspiele erst um 21 Uhr. Wenn eine Stunde später die gesetzliche Nachtruhe und das Gebot des Lärmens in Zimmerlautstärke gilt, wird also gerade erst die zweite Halbzeit angepfiffen. Über Tore dürfen die Fans aber trotzdem jubeln.

„Vereinzeltes Rufen und kurzfristige emotionale Ausbrüche im Rahmen eines Fußballspiels werden allenfalls als Geräuschspitzen eingeordnet“, bestätigt die Stadt Stuttgart auf Anfrage. Die Lieblingsmannschaft das ganze Spiel über lautstark anzufeuern, ist aber nur in den vier Fanzonen erlaubt. Sie sind an Spieltagen bis 24 Uhr geöffnet, dort gelten andere Lärmschutz-Regeln.

Ernsthafte Sorgen über drohende Nachbarschaftsstreits machen sich Stadt oder Haus & Grund auch abseits aller gesetzlichen Regelungen nicht. Zum einen sei während einer Fußball-EM die Toleranz in Sachen Lautstärke bei vielen Leuten größer als unter dem Jahr.

Zum anderen gab es in der Vergangenheit nie Probleme – an bizarre Situationen oder Streitigkeiten kann sich niemand erinnern. „Im Zweifel hilft: Reden Sie mit den Nachbarn und informieren Sie Ihre Vermieter“, sagt Ulrich Wecker. „Vielleicht kommt so sogar ein gemeinsames Fußballerlebnis zustande.“