Die Stadt Heidenheim muss bei ihrem Cross-Border-Leasing-Geschäft mit der kommunalen Abwasseranlage mit einem Verlust von 30 Millionen Euro rechnen. In Stuttgart wächst indessen der Widerspruch gegen die Geheimverträge.

Stuttgart/Heidenheim - Das Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL) über das Abwasserkanalnetz der Stadt Stuttgart mit dem amerikanischen Versicherungskonzern John Hancock wird erneut vor dem Verwaltungsgericht landen. Die S 21-kritischen „Ingenieure22“ haben am Donnerstag Widerspruch gegen den Neubescheid der Stadt Stuttgart eingelegt.

 

Sie wollen, dass sämtliche Teile des Vertrages offengelegt werden. Dazu kündigte der Diplom-Physiker Wolfgang Kuebart eine weitere Klage an. Der 64-Jährige hatte auch die bisherigen Rechtsstreitigkeiten im Namen der „Ingenieure22“ zu den Cross-Border-Leasing-Verträgen geführt.

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatten sie mit Verweis auf das Umweltinformationsrecht im November 2014 ein Urteil erstritten, dass ihnen weite Teile des mehr als tausendseitigen Vertragswerkes zugänglich machte. Es dauerte bis Juni 2015, bis die Stadt Stuttgart dies zuließ. Lange Zeit galten CBL-Verträge als geheim. Jedwede Auskunft dazu war verweigert worden, obwohl die Geschäfte mit Steuergeld finanziert wurden und öffentliche Anlagen und Infrastruktur betreffen.

Einer Briefkastenfirma gehört das Stuttgarter Kanalnetz

Die Stadt Stuttgart hatte im Jahr 2002 ihr Kanalnetz im Wert von 450 Millionen Euro an den Trust „John Hancock Stuttgart 2002“ verkauft. Der auf 99 Jahre angelegte Vertrag ist frühestens nach 29 Jahren also 2031 – kündbar. Knapp 23 Millionen Euro bekam die Stadt als so genannten Barwertvorteil ausbezahlt. Sie akzeptierte, dass für fast drei Jahrzehnte eine in der Steueroase im US-Bundessstaat Delaware angesiedelte Briefkastenfirma der wirtschaftliche Eigentümer des 1642 Kilometer langen Kanalnetzes sein sollte.

Die Stadt Stuttgart und die sie beratende US-Anwaltskanzlei Allen&Overy, eine derjenigen, die sich diese Leasingform ausgedacht hatten, hielten Rücksprache mit den beteiligten Vertragspartnern in den USA. Das Verständnis für die deutsche Rechtsprechung war bei den US-Partnern begrenzt. Die Stadtverwaltung besteht darauf, dass Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Banken nicht herausgegeben werden. Als „schutzwürdig“ gelten auch bestimmte Vertragspassagen des Versicherers Hancock sowie „personenbezogene Daten“ und „steuerrechtliche Aspekte“.

Diese Einschränkungen wollen die „Ingenieure22“ nicht akzeptieren. Sie vermuten, dass die Verträge auch „den Tatbestand der Untreue“ erfüllen könnten. Zudem glauben sie, dass bestimmte bauliche Veränderungen am Kanalnetz wie Druckleitungen zur Querung (Düker) am Neckar und am Nesenbach der Zustimmung des US-Investors bedürfen. Dem widerspricht die Stadtverwaltung. Technische Änderungen seien „uneingeschränkt möglich“.

Heidenheim droht ein Verlust von 30 Millionen Euro

In ihrem Widerspruch können die Kritiker sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 8. Februar 2011 das Gemeinwohl und öffentliche Informationsinteresse bei CBL-Verträgen höher bewertet als den Schutz vermeintlicher Berufs- und Geschäftsgeheimnisse.

Und sollte es zu einer Störung des Kreditvertrages kommen – etwa durch eine abgesunkene Kreditwürdigkeit einer Bank, dann muss die Stadt eine neue mit gleichwertigem Rating suchen. Wohin das führen kann, zeigt das Beispiel der Stadt Heidenheim. Auch dort hatte die Kommune 2002 ihre Abwasseranlage im Wert von 113 Millionen Euro in die USA verleast. Anfang 2013 war eine am Geschäft beteiligte Bank in ihrem Rating zurückgestuft worden.

Seither sucht Heidenheim vergeblich Ersatz. Durch Recherchen der „Heidenheimer Zeitung“ kam heraus, dass Heidenheim 29,5 Millionen Euro bezahlen muss, wenn der US-Partner mit Vertragsbruch droht. Der Verlust wäre fast zehn Mal so hoch wie der vermeintliche Gewinn. Vor 13 Jahren hatte Heidenheim 3,5 Millionen Euro ausbezahlt bekommen.

Eine Finanzwette zum Nachteil der Leasingnehmer

Bei Crossborder-Leasing (CBL) haben der Leasinggeber und der Leasingnehmer ihren Sitz in verschiedenen Staaten. Dabei werden Vermögensgegenstände vertraglich zum (wirtschaftlichen) Eigentum übertragen, die der Leasingnehmer weiter nutzt.

CBL wurde in den USA entwickelt, um Steuervorteile auszunutzen, und kommt bisher in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Japan, Schweden, Schweiz und Österreich zur Anwendung. Vor allem Kommunen nutzten Anfang der 1990er Jahre und 2003 die Vorteile aus. 2004 hat der US-Kongress die Steuervergünstigungen abgeschafft.

In Europa wurden gut 700 solcher Verträge abgeschlossen, allein in Deutschland rund 150. Nach Angaben von Experten aber handelt es sich um eine getarnte Finanzwette zum Nachteil der Leasingnehmer.