Oberbürgermeister der Region Stuttgart warnen vor dem finanziellen Kollaps ihrer Städte. Sie fordern ein Ende der strukturellen Unterfinanzierung und pochen auf das Konnexitätsprinzip.
In einem gemeinsamen Apell haben die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Region Stuttgart auf die angespannte Finanzlage der Städte hingewiesen – und fordern dringend Hilfe von Bund und Land. Ihre Botschaft: Viele Kommunen können selbst in einer wirtschaftlich starken Region wie Stuttgart keine ausgeglichenen Haushalte mehr aufstellen.
Die Rathauschefs fordern in ihrem Schreiben die zügige Umsetzung von Maßnahmen, um die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu beenden und die Handlungs- und Funktionsfähigkeit ihrer Kommunen zu erhalten.
Rathauschefs fordern Maßnahmen gegen kommunale Unterfinanzierung
„Die Aufgaben, die die Städte durch Gesetzesvorgaben von Bund und Land übertragen bekommen, werden immer mehr, ohne dass sie ausreichend gegenfinanziert sind“, so der Tenor in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Als Beispiele nennen sie ansteigende Ausgaben für die Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen, für die Flüchtlingsunterbringung, dafür notwendiges Personal oder für die Sanierung öffentlicher Gebäude, während die Steuereinnahmen der Kommunen deutlich sinken.
Die Oberbürgermeister machen deutlich, dass es aus ihrer Sicht bei Bund und Land an Verständnis für die angespannte Lage auf kommunaler Ebene fehlt – und damit auch für die direkten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. „Viele Kommunen in der bislang prosperierenden Region haben keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr und werden künftig wichtige kommunale Leistungen einschränken müssen“, warnen sie. Darin sehen sie eine ernste Gefahr für die Funktionsfähigkeit ihrer Städte.
OBs fordern, das Konnexitätsprinzip einzuhalten
Die OBs fordern deshalb von Bund und Land, das Konnexitätsprinzip konsequent einzuhalten – also den Grundsatz, dass derjenige zahlt, der eine Leistung in Auftrag gibt oder ausweitet. Auch müssen die für die Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem beschlossenen Sondervermögen für Infrastruktur unbürokratisch und in voller Höhe durch das Land an die Kommunen weitergereicht werden.