Die Vaihinger Lokalpolitiker fordern die Direktwahl der Bezirksbeiräte in Stuttgart. Das würde mehr Entscheidungskompetenzen und mehr Geld für die Bezirke bedeuten.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Vaihingen - Die Fraktion SÖS/Linke-plus hat im Gremium einen Antrag zur Direktwahl der Bezirksbeiräte eingebracht. Die Fraktion fordert, dass die Bezirksbeiräte von 2019 an von den Stuttgarter Bürgern direkt gewählt werden und dass dafür im Doppelhaushalt 2018/19 Geld bereitgestellt wird. Die Bezirksbeiräte sollen demnach „zusätzlich zu ihren Beratungs- und Informationsrechten direkte Entscheidungskompetenzen erhalten, die sich auf Angelegenheiten ihres Stadtbezirks beziehen sollen und nicht darüber hinausgehen“. Entsprechend soll ein „Kompetenzkatalog“ erstellt werden, den die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat und den Bezirksbeiräten ausarbeiten soll und der die Aufgaben und Entscheidungsrechte der Bezirksbeiräte definieren soll. „Entsprechend ihrer Kompetenzen sind auch die finanziellen Mittel für die Stadtbezirke zu erhöhen“, fordert die antragstellende Fraktion.

 

Im Bezirksbeirat Plieningen/Birkach hatte der SÖS/Linke-plus Vertreter Gerhard Hütter ebenfalls einen Antrag auf Direktwahl eingebracht. Dort allerdings waren sich die Politiker, auch innerhalb ihrer Fraktion, uneins über den Antrag.

In anderen Städten ist die Direktwahl bereits Praxis

„Es wird höchste Zeit, dem Bezirksbeirat mehr Entscheidungskompetenzen zu geben“, sagte der SÖS/Linke-plus-Sprecher Gerhard Wick in der Sitzung in Vaihingen. In anderen deutschen Städten – wie etwa in München, Frankfurt und Düsseldorf – sei die Direktwahl bereits Praxis. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Informationsveranstaltung zum Thema „mit Vertretern vergleichbarer Großstädte durchzuführen, um deren Erfahrung mit der Direktwahl in den Diskussionsprozess einzubringen“.

Bislang haben die Bezirksbeiräte nur beratende Funktion und werden von ihren Parteien und dem Oberbürgermeister ernannt. „Damit sich die Beteiligung der Bezirksbeiräte und Bürger nicht nur auf Empfehlungen und Wünsche an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung beschränkt, ist die Entscheidungsbefugnis der Bezirksbeiräte durch die Direktwahl auszubauen. Diese soll erstmals zusammen mit der Gemeinderatswahl 2019 erfolgen“, fordert SÖS/Linke-plus.

Andere Bezirksbeiratsmitglieder stimmten dem Anliegen zu. „Da sind wir einer Meinung. Es ist wichtig, die örtlichen Kompetenzen zu stärken und mit entsprechenden Budgets auszustatten“, sagte Eyüp Ölcer. Das Thema beschäftige seine Fraktion bereits seit Jahren. „Es geht darum, die Bezirke vor Ort zu stärken.“ Dies müsse nicht unbedingt durch die Direktwahl geschehen, wohl aber durch die Stärkung der Kompetenzen. Welche Entscheidungen allerdings in den Bezirken getroffen werden und welche nicht, müsse man ausarbeiten. Denn es gebe nach wie vor Dinge, die die ganze Stadt betreffen. „Man muss die richtige Dosis finden zwischen zentralen und dezentralen Angelegenheiten. Wichtig ist, dass darüber offen diskutiert wird“, sagte Ölcer. Sigrid Beckmann hingegen sah die Direktwahl eher skeptisch. „Die Kosten dafür sind immens. Und das Geld könnte doch viel schneller bei der Bevölkerung ankommen“, sagte die SPD-Sprecherin. Letztlich wurde der Antrag auf Direktwahl bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Die Verwaltung lehnte eine Direktwahl bislang ab

Zuletzt gab es im Dezember 2015 eine Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Direktwahl der Bezirksbeiräte. Dieses Schreiben hat uns Ulrich Bayer (CDU) in einer E-Mail zukommen lassen. Die Verwaltung bezieht sich in der Stellungnahme auf eine Gemeinderatsdrucksache von 2003, mit der die Einführung der Direktwahl „bis auf Weiteres zurückgestellt wurde“. So sei die Direktwahl mit Mehrkosten verbunden, für die die Stadt „auf absehbare Zeit keinen finanziellen Spielraum“ habe. Damals wurden die Kosten für die Einführung der Direktwahl auf 670 000 Euro geschätzt, dazu kämen jährliche Mehrkosten von zehn Millionen Euro, weil den Stadtbezirken je eigene Etats zur Verfügung gestellt werden müssten. 2015 gab die Verwaltung bekannt, die Ausführungen von 2003 hätten noch immer Gültigkeit.

„Die Einschätzung, dass sich eine Direktwahl nur rechtfertigen ließe, wenn die Bezirksbeiräte neben der Beratungsfunktion direkte und unmittelbare Entscheidungskompetenzen hätten, und die dazu dargestellten Folgen, insbesondere auch finanzieller Art, gelten nach wie vor entsprechend.“ Zudem sei für die Verwaltung „nicht erkennbar, dass der Gemeinderat bereit ist, substanzielle Entscheidungskompetenzen an direkt gewählte Bezirksbeiräte abzugeben“, heißt es in dem Schreiben.