Zweige, Laub, Gras: in einem Garten fällt viel Abfall an. Manch einer kompostiert sein Grüngut, andere verbrennen es. Das ist allerdings verboten – es drohen empfindliche Strafen.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Vaihingen - Paul Martin Schaefer stinkt es. Wortwörtlich. Denn zum VDI-Haus im Österfeld zieht der Rauch aus den Gärten entlang der Kaltentaler Abfahrt und der Böblinger Straße. Den Gestank dann wieder aus dem Gebäude zu kriegen sei schwierig, sagt der Geschäftsführer des VDI-Hauses. Auch die Mentalität der Menschen, die ihre Gartenabfälle verbrennen, stinkt ihm. „Sie nehmen keine Rücksicht, weder auf die Anwohner noch auf die Natur“, sagt Schaefer. Denn der Qualm verursache Feinstaub – und das ausgerechnet im Nesenbachtal, einer der für die Innenstadt wichtigen Frischluftschneisen.

 

Es besteht die Pflicht zur Verwertung, nicht zur Beseitigung

Verboten ist das Verbrennen von Gartenabfällen obendrein. Das ergebe sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes, erklärt Martin Thronberens, Pressesprecher der Stadt Stuttgart. „Nach dem KrWG besteht eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das KrWG ist 2012 in Kraft getreten. Bereits das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1994 forderte die Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung“, so Thronberens. Auch das flächenhafte Abbrennen von Vegetation ist verboten, übrigens schon seit 1976.

In der Regel sei es jedermann möglich, die pflanzlichen Abfälle selbst zu kompostieren oder aber auf städtischen Häcksel- und Kompostplätzen abzugeben. Einer davon ist an der Epplestraße nahe des Möhringer Waldheims im Weidachtal. Bis zu zwei Kubikmeter Grüngut können auf dem Häckselplatz kostenlos abgegeben werden, informiert die Stadt auf ihrer Internetseite. Wer im eigenen Garten kompostiert, tut damit noch der heimischen Tierwelt etwas Gutes: Insekten und Würmer sowie kleine Räuber wie der Igel finden in Laubhaufen und zwischen Zweigen Nahrung und Unterschlupf.

Es gibt Ausnahmen – unter bestimmten Bedingungen

Ausnahmen von dieser Regel gibt es: „Sollte eine Verwertung im Einzelfall nachweislich wirtschaftlich nicht zumutbar sein, dann dürfen im Außenbereich anfallende pflanzliche Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, und unter den Bedingungen, die in der Landesverordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen aufgeführt sind, verbrannt werden“, informiert die Stadt.

Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem, dass ein Mindestabstand von 50 Metern zu Gebäuden und Baumbeständen eingehalten werden muss – alleine das dürfte schwierig werden in einem Kleingarten. Die Abfälle müssen zudem so trocken sein, „dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen“, heißt es in der Verordnung. Daran haben sich einige Gärtner jüngst offenbar nicht gehalten – Paul Martin Schaefer beschreibt die stark qualmenden Feuer bei Dauerregen. „Ein Grillfeuer wird das bei dem Wetter nicht gewesen sein. Da hat schon jemand Abfälle verbrannt“, so der Geschäftsführer des VDI-Hauses.

Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen

Wer sich nicht an das Verbrennungsverbot hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: „Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, welches bis zu 15 000 Euro betragen kann“, teilt das Amt für Umweltschutz auf der Internetseite der Stadt Stuttgart mit. Das Verbrennen von sonstigen Abfällen, dazu zählen auch unbehandelte Holzabfälle, ist grundsätzlich verboten und wird zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn nicht sogar als Straftat, wenn etwa eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorliegt oder eine Abfallbeseitigungsanlage unerlaubt betrieben wird, heißt es auf der Homepage weiter.

Das Verbrennen erzeugt Feinstaub

Vor allem vor dem Hintergrund der Feinstaubbelastung sei das Verbrennen von Gartenabfällen nicht vertretbar. Denn ein größeres Gartenfeuer produziere in sechs Stunden genauso viel Ruß und Rauchpartikel wie 250 Busse während eines ganzen Tages, erläutert das Umweltamt.

Der VDI-Geschäftsführer Paul Martin Schaefer wünscht sich, dass die Stadt den Worten Taten folgen lässt. „Ich finde es unmöglich, was hier passiert. Da redet die Stadt von Feinstaub und Frischluftschneise, und doch tut sie nichts gegen diejenigen, die seit Jahren ungestört ihre Gartenabfälle verbrennen“, sagt Schaefer. „Der städtische Vollzugsdienst achtet auf Missstände im Rahmen seiner Tätigkeit“, entgegnet Martin Thronberens. „Bei entsprechenden Anzeigen, beziehungsweise nachgewiesenen Verstößen, prüft die untere Abfallrechtsbehörde beim Amt für Umweltschutz, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.“ Auf der städtischen Internetseite heißt es, die Bürger sollen sich mit Beschwerden an das zuständige Polizeirevier wenden. Dieses könne dann „zeitnah direkt vor Ort ermitteln und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten“.

Sich an die Stadt zu wenden, hat Paul Martin Schaefer inzwischen aufgegeben. „Jedes Jahr melden wir Menschen, die ihre Abfälle verbrennen. Es interessiert niemanden“, klagt er. Die Polizei rufe er schon gar nicht mehr, es komme ohnehin keiner, oder wenn dann erst, wenn die Feuer längst wieder aus sind. Bei der Stadtverwaltung verhallten seine Beschwerden ungehört, sagt Schaefer. „Da sollte ein empfindliches Verwarnungsgeld her. Man muss diese Leute beim Geldbeutel packen.“ Nur so könne man das Verbot auch durchsetzen.