Geht es nach dem Willen der Stadtverwaltung, dürfen Hobbyflieger nach mehr als 40 Jahren ihre Modelle an dem Auffüllberg in Stuttgart-Weilimdorf nicht mehr abheben lassen.

Weilimdorf - Der letzte Funke Hoffnung könnte am Dienstag erlöschen: Aus dem temporären Verbot für Modellsegelflieger auf dem Grünen Heiner in Weilimdorf soll nämlich ein dauerhaftes werden. Die Stadtverwaltung befürchtet, dass sie für Unfälle haftbar gemacht werden kann, wenn sie die Flächen für den Modellsegelflug erneut freigibt. Die Hobby-Flugsportler sind von dieser Neuigkeit überrascht. Sie fühlen sich von der Stadt hintergangen. Auch der Rechtsexperte des Deutschen Modellfliegerverbandes sieht durchaus eine Möglichkeit für den Weiterbetrieb.

 

Gut ein halbes Jahr lang hatte sich das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF) Zeit mit der Klärung gelassen. „Wir haben das nicht auf die leichte Schulter genommen, aber die rechtliche Lage ist eindeutig“, sagt der Amtsleiter Volker Schirner. Am Dienstagabend wird dem Ausschuss für Umwelt und Technik daher eine Empfehlung vorgelegt, die Grünanlage Grüner Heiner dauerhaft für den Modellsegelflug zu sperren.

Das vorläufige Flugverbot ist im Frühjahr dieses Jahres ausgesprochen worden. Am 18. März hatte sich dort beinahe ein Unfall ereignet, als wenige Meter neben einer Schülergruppe aus Korntal-Münchingen ein Modellflugzeug abgestürzt war. Verletzt wurde dabei niemand. Dennoch war dies für das Amt Grund genug, ein Flugverbot zu verhängen, weil sich kein Verursacher für den Absturz auffinden ließ. In solchen Fällen hafte das GFF, lautete damals die Begründung. Als vor knapp vier Jahren ein Mann von einem außer Kontrolle geratenen Modellsegler am Kopf getroffen und tödlich verletzt worden war, hatte sich der Verursacher gemeldet.

Haftungsrisiko ist laut Rechtsamt nicht vertretbar

In der aktuellen Vorlage ist nun zu lesen, dass das GFF nach einer Besprechung mit Vertretern des Rechtsamtes und des Ordnungsamtes verschiedene Alternativen der Nutzung erörtert hatte. Doch da der Auffüllberg, der im Landschaftsschutzgebiet Weilimdorf-West liegt, auch aufgrund der Aussichtsplattform zahlreiche Menschen anziehe, habe das Rechtsamt von einer Freigabe für den Modellsegelflugbetrieb abgeraten. „Das Haftungsrisiko ist nicht vertretbar“, heißt es in der Vorlage. Weder eine zeitliche noch eine räumliche Beschränkung wären möglich, zumal es auch kein Kontrollpersonal gebe. „Auch eine Organisation der Modellsegelflieger als Verein oder Interessengemeinschaft würde zu keiner anderen Entscheidung führen“, lautet das Fazit des Amtes.

Das sieht der Rechtsanwalt und Verbandsjustiziar des Deutschen Modellfliegerverbandes, Carl Sonnenschein, anders. Seiner Einschätzung nach könnte die Stadt sich sehr wohl der Haftung entziehen, indem sie Regeln aufstellen würde und einen Ansprechpartner, etwa einen Verein oder eine Interessengemeinschaft, für diese hätte. „Modellflieger haben eine Lufthaftpflichtversicherung. Die ist verpflichtend“, erklärt er. Orte, vergleichbar mit dem Grünen Heiner, gebe es in Deutschland einige. „Probleme mit Gemeinden sind eher selten“, sagt er. Die Zahl der Unfälle sei zudem verschwindend gering. „Der Unfall vor vier Jahren war ein unglücklicher Zufall. Er endete auch mit einem Freispruch“, sagt Sonnenschein, der den Beschuldigten damals vertreten hatte. Laut dem Rechtsanwalt sei das Verbot bedauerlich, weil der Sport auf dem Grünen Heiner eine große Tradition habe. Hier hoben bereits in den 1970er-Jahren Modellflugzeuge ab.

„Ich finde es nicht richtig, dass wir nicht gehört worden sind und nun vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, sagt Hans Hussak. Der Ditzinger, der sein Hobby seit Jahrzehnten betreibt, zeigt sich überrascht und verärgert über das GFF. Das Amt habe den Hobbypiloten Gespräche zugesichert. „Das erste Gespräch war im Juni“, sagt Hussak. Ein zweites habe es nicht gegeben. Bei seinen vielen Anrufen sei er nur vertröstet worden. „Wir hatten uns bereiterklärt, eine Interessengemeinschaft zu gründen, haben auch ein Konzept ausgearbeitet“, erklärt er. Durch eine Platzhalterversicherung wäre die Haftung laut Hussak dann bei den Hobbyfliegern und nicht bei der Stadt gelegen.

Wenn das Verbot tatsächlich dauerhaft kommt, sieht es für die Betroffenen schlecht aus in Stuttgart und der Region. „Die nächste Flugstelle mit vergleichbaren Bedingungen ist an der Teck bei Kirchheim“, sagt Hussak. Unter den Modellseglern seien viele Rentner. Nicht jeder könne die Entfernung zurücklegen. Er wünscht sich, dass die Stadt die Betroffenen noch anhört, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Modellflieger und rechtliche Vorgaben

Verband Der Deutsche Modellflieger Verband ist nach eigenen Angaben der größte Verband für Modellflugsportler in Europa mit Sitz in Deutschland. Aktuell hat der Verband mehr als 85 000 Mitglieder. Bundesweit betreut er mehr als 1300 Vereine.

Recht Jeder Halter eines Flugmodells muss eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen. Laut Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers führen. Im Falle eines Unfalls oder Schadens können Geschädigte so ablesen, an wen sie sich wenden können.

Schutthügel Der Grüne Heiner zwischen Weilimdorf und Korntal-Münchingen ist ein Hügel, der in den 1950er Jahren vor allem mit Bauschutt künstlich aufgeschüttet wurde. Das Naherholungsgebiet ist seit mehr als 40 Jahren bei Modellsegelfliegern beliebt. Die günstigen Bedingungen ermöglichen das Fliegen bei jeder Windrichtung. (pop)