Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird das Urteil im Fall des sogenannten Zementmörders nicht anfechten. Der Mörder Yvan Schneiders kommt also nicht in die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Stuttgart. - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird das Urteil des Landgerichts in Sachen Zementmörder nicht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anfechten. „Das Urteil der 3. Strafkammer ist schlüssig und überzeugend“, sagt Staatsanwaltssprecher Heiner Römhild. Die Behörde sehe bei einer Revision vor dem BGH keine Aussicht auf Erfolg.

 

Damit ist für den sogenannten Zementmörder Deniz E., der den Schüler Yvan Schneider 2007 im Rems-Murr-Kreis totgeschlagen, zerstückelt, in Blumenkübel einzementiert und im Neckar versenkt hatte, die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom Tisch. Er wird nicht weggeschlossen.

Wird der Mörder abgeschoben?

Auf freien Fuß kommt der 29-jährige Stuttgarter, der seine Jugendstrafe von zehn Jahren komplett verbüßt hat, trotzdem nicht. Derzeit ist er zwangsweise in der Psychiatrie in Ravensburg untergebracht. Über diese Unterbringung muss das Landgericht Karlsruhe abschließend entscheiden. Das wird allerdings noch mehrere Wochen dauern, da noch ein weiteres psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Sollte das Karlsruher Gericht die Unterbringung für erledigt erklären, könnte Deniz E. in die Türkei abgeschoben werden. Die Ausweisungsverfügung liegt seit Jahren vor. Darin ist festgelegt, dass Deniz E. zehn Jahre lang nicht nach Deutschland einreisen darf.

In dem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart war es darum gegangen, ob von dem 29-Jährigen in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerste Straftaten zu erwarten sind. Nur dann kommt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung infrage. Ein psychiatrischer Gutachter plädierte dafür, der zweite dagegen. Letztlich musste das Gericht entscheiden. Es lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft am 11. April ab. Deniz E. sei ein schwieriger, persönlichkeitsgestörter, drogenkranker Mensch ohne Beruf, Geld, Arbeit und ohne funktionierende soziale Bindungen. Sein Verhalten während der Haft deute jedoch nicht darauf hin, dass er in Freiheit schwerste Straftaten begehen werde, so die Richter. „Das Urteil ist sehr gut begründet“, sagte Oberstaatsanwalt Albrecht Braun kurz nach der Verkündung. Deshalb legt die Staatsanwaltschaft jetzt auch keine Revision ein.