Die Staatsanwaltschaft geht im Prozess gegen das frühere Pächterehepaar einer Vereinsgaststätte in Birkmannsweiler von schwerer Brandstiftung aus und plädiert auf vier Jahre Haft.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Stuttgart/Winnenden - Im Landgerichtsprozess gegen das frühere Pächterehepaar einer Vereinsgaststätte in Winnenden-Birkmannsweiler hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen. Der Verdacht, die Angeklagten hätten den Tod ihrer Nachfolger bezweckt oder zumindest billigend in Kauf genommen, habe sich nicht erhärten lassen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde gestern in seinem Plädoyer. Was freilich bleibe, sei ein schweres Vergehen der gefährlichen Brandstiftung. Geht es nach dem Staatsanwalt, müssen beide dafür mit vier Jahren Gefängnis bestraft werden.

 

Wie berichtet, waren der 47-Jährige und seine knapp ein Jahr jüngere Frau Ende Februar festgenommen worden, weil sie dringend verdächtigt wurden, einen Holzanbau jener Vereinsgaststätte, die sie selbst fast zwei Jahre lang bis zu ihrer Kündigung betrieben hatten, angezündet zu haben. Das komplette Gebäude samt Umkleideräume und der Wohnung, in der die neuen Pächter lebten, brannte vollständig nieder. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 750 000 Euro geschätzt.

Nachdem die Polizei am Tatort Spuren eines sogenannten Brandbeschleunigers festgestellt hatte, stieß sie bei ihren weiteren Ermittlungen auf das Ehepaar. Ein Überwachungsvideo einer Winnender Tankstelle entlarvt beide am späten Abend vor dem Ausbruch des Feuers eindeutig beim Befüllen eines Benzinkanisters. Der 57-jährige Angeklagte hat die Brandstiftung vor Gericht auch eingeräumt. Seine Frau indes macht dazu keinerlei Aussagen. Sie soll – seinen Angaben zufolge – im Auto geblieben sein, als er das Benzin ausschüttete und das Feuer legte.

Ob sie selbst letztlich mit Hand anlegte oder nicht, habe man nicht nachweisen können, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dennoch hätten beide die Tat in einvernehmlichem Zusammenwirken geplant und durchgeführt. Daher seien beide ähnlich zu bestrafen. In Anbetracht der Auswirkungen sei eine jeweils vierjährige Haftstrafe angemessen.

Der Verteidiger des Mannes hingegen betonte, dass man seinem Mandanten zugute halten müsse, dass er so lange gewartet habe, bis er absolut sicher gewesen sei, dass niemand gefährdet werden konnte. Der gebürtige Italiener lebe seit fast 30 Jahren in Deutschland, habe immer gearbeitet und sei, wie seine Frau auch, noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das Gericht habe es nicht mit Kriminellen zu tun. „Dilettantischer hätte man es nicht machen können.“ Das Ehepaar habe sich mit der Vereinsgaststätte identifiziert, habe die Kündigung nicht wahrhaben wollen und sich in etwas hineingesteigert. Die Tat sei „völlig sinnlos“ gewesen. Sie könne aber durchaus mit einer Strafe geahndet werden, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Eine solche forderte auch der Rechtsbeistand der Frau. Das einzige, was man seiner Mandantin eindeutig nachweisen könne, sei die Mitwirkung am Betanken des Benzinkanisters. „Wir wissen hingegen nicht, ob sie selber einen entsprechenden Tatplan hatte.“ Deshalb müsse das Gericht von einer Gehilfenstellung, nicht einer Mittäterschaft ausgehen. Eine auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren sei dafür angemessen.

Das Gericht will das Urteil am Montag, 24. September, 14 Uhr, verkünden.