Das Stuttgarter Landgericht hat ein Ehepaar zu Haftstrafen verurteilt. Beide hatten ein Feuer an einem Vereinsheim in Birkmannsweiler gelegt. Das zweistöckige Gebäude brannte vollständig nieder. Schaden: 850 000 Euro.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Winnenden - Drei Jahre und sechs Monate für den 47-jährigen Angeklagten, vier Jahre für seine knapp ein Jahr jüngere Ehefrau: Im Prozess gegen die früheren Pächter einer Vereinsgaststätte in Winnenden-Birkmannsweiler ist das Gericht weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die neunte Schwurkammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Hahn sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar in der Nacht auf den 26. Februar vorsätzlich jenen verheerenden Brand gelegt hatte, der das zweistöckige Vereinsheim samt einer Wohnung vollständig zerstört hatte. Das Ehepaar habe gemeinschaftlich und aus Rache gehandelt, weil es tief verletzt und wütend darüber gewesen sei, dass der Verein ihm den Pachtvertrag zum Betreiben der Gaststätte gekündigt hatte. Der entstandene Schaden sei enorm gewesen.

 

Zwar war das Gericht von dem ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes, den die Staatsanwaltschaft noch in ihrer Anklage erhoben hatte, abgerückt. Die Angeklagten hätten mit der Tat abgewartet, bis sie sicher waren, dass sich keine Personen in dem Gebäude befunden hätten. Sie hätten ihre Nachfolger, die sich zu der Zeit im Urlaub befanden, nicht töten wollen. Angesichts der massiven Auswirkungen könne man aber nicht von einem minderschweren Fall ausgehen. Das Feuer richtete einen Sachschaden an, den das Gericht mit 850 000 Euro bezifferte. Außerdem sei den Nachfolgern des gekündigten Pächterehepaares die Existenzgrundlage entzogen worden. Die Familie habe zwei Monate lang von Sozialhilfe leben müssen, nahezu ihr ganzes Hab und Gut sei ein Raub der Flammen geworden.

Der 47-jährige, verurteilte Mann habe in der Nacht rund sechs Liter Benzin aus einem Benzinkanister auf einer Strecke von rund drei Metern Länge ausgegossen und dann entzündet. „Das spricht dafür, dass es kein kleines, sondern ein großes Feuer werden sollte“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte in seinem Geständnis vor Gericht noch beteuert, dass er dieses Ausmaß der Folgen nicht im Sinn gehabt habe. Dennoch berücksichtigte das Gericht seine Aussagen zum Tathergang, die weitgehend durch die polizeiliche Ermittlung bestätigt wurden, als strafmildernd.

Ein solches „gewisses Maß an Einsicht“ habe bei seiner Ehefrau gefehlt. Sie hatte vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Ihr Anwalt hatte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe gefordert, weil seine Mandantin, die im Auto wartete, als ihr Mann das Feuer entzündete, nur dessen Gehilfin, nicht aber die Täterin gewesen sei. Das Gericht hingegen ging von einer gemeinschaftlich geplanten und begangenen Tat aus. Die Frau habe die Aufgabe übernommen, aufzupassen, dass niemand kommt. Zuvor habe sie ihren Mann nicht nur zum Tatort chauffiert, sondern sei daran beteiligt gewesen, den Brandbeschleuniger an einer örtlichen Tankstelle zu besorgen. Auf dem Überwachungsvideo der Tankstelle war eindeutig zu erkennen, wie sie ihrem Mann den Reservekanister reichte und anschließend die Rechnung bezahlte. Beim Studium dieses Videos könne man sogar „das Gefühl bekommen, dass sie der Kopf der Tat war“, betonte der Richter Wolfgang Hahn. Brandstiftung, so resümierte er, sei nicht mit einer Sachbeschädigung vergleichbar. „Ein Feuer ist gefährlich, unbeherrschbar und immer ein Risiko für die Feuerwehrleute.“