Bis zuletzt hatte der Angeklagte auf Bewährung gehofft. Er soll Wohnungseigentümer um rund 250 000 Euro betrogen haben. Jetzt ist er verurteilt worden.

Stuttgart - Verteidiger Martin Felsinger hat für seinen Mandanten gekämpft – es hat nicht gereicht. „Nochmals Bewährung? Da fehlen uns als Strafrichter die Argumente“, stellt Hans-Jürgen Wenzler, der Vorsitzende Richter der 20. Strafkammer des Landgerichts, klar. Der 55-jährige Angeklagte sei der Untreue und der Insolvenzverschleppung schuldig. Weil er mehrfach einschlägig vorbestraft ist, wird er zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann befindet sich noch auf freiem Fuß, er bekommt jetzt einen Haftantrittstermin.

 

Der gelernte Mechaniker hatte im Jahr 2009 eine Hausverwaltungsfirma gegründet. Weil er unter anderem wegen Betrugs und Untreue vorbestraft ist, setzte er seinen Lebensgefährten zum Schein als Geschäftsführer ein. „Er war ganz klar der Chef“, sagt die ehemalige Buchhalterin der Firma über den 55-Jährigen. Ein Rundum-Sorglos-Paket hatte der Mann anbieten wollen: Gebäudemanagement mit Reinigungsdiensten und die Verwaltung von Immobilien, die Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gehörten. Das ging allerdings schief.

Die ersten Pfändungen nach einem Jahr

„Die Firma stand von Beginn an mit dem Rücken zur Wand“, so der Richter Wenzler. Schon ein Jahr nach der Gründung der Firma in Stuttgart platzten die ersten Überweisungen und flatterten Pfändungen auf den Tisch. „Dass sich die Firma weiter durchwursteln konnte, ist auf die Straftaten zurückzuführen“, sagt der Richter. Der 55-Jährige begann, sich an den Konten der von ihm betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu bedienen. 60 illegale Geldtransfers hatte er zwischen September 2011 und April 2014 initiiert. Die Beträge zwischen 2000 Euro und 30 000 Euro wanderten auf das Firmenkonto und aufs Konto seiner Mutter – insgesamt rund 250 000 Euro.

So hielt er die Firma am Leben und so finanzierte er seinen Lebensunterhalt, von dem er sagt, er sei alles andere als luxuriös gewesen. Ein paar Annehmlichkeiten hatte er sich allerdings schon gegönnt, zum Beispiel ein Neun-Meter-Motorboot für 20 000 Euro und teure Leasing-Autos.

Weiterer Prozess folgt

„Irgendwann habe ich mitbekommen, dass er Geld unterschlägt“, sagt die Buchhalterin im Zeugenstand. Der Chef habe gesagt, sie solle das nicht so eng sehen, er zahle alles zurück. Weil sie damals in einer finanziell und familiär komplizierten Situation gewesen sei, habe sie sich still verhalten, um den Job nicht zu verlieren, sagt die Frau. Die 58-Jährige wartet allerdings nun selbst auf ihren Prozess. Weil es ihr gesundheitlich schlecht geht, war ihr Verfahren abgetrennt worden. Sie sagt, sie habe nicht von den kriminellen Machenschaften ihres Chefs profitiert.

Sechsmal ist der Ex-Hausverwalter, der vor dem Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, vorbestraft. Immer waren seine Strafen zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Staatsanwältin beantragt zwei Jahre ohne Bewährung. Die Richter gehen noch darüber hinaus: zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Für sein Geständnis gebühre ihm Respekt, so der Richter Wenzler zum 55-Jährigen. Aber: Der Mann habe die jetzt verurteilten Taten begangen, als er wegen eines Urteils des Amtsgerichts Waiblingen unter Bewährung gestanden habe.