Der Haupttäter im sogenannten Zementmord hat am Donnerstag das Land verlassen. Eine Gerichtsentscheidung in dem Fall steht in Deutschland aber noch aus.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Das wohl letzte Kapitel eines grausamen Mordfalles, der die Stadt erschütterte, ist am Donnerstag still und leise abgeschlossen worden: Der 29-jährige Deniz E., der Haupttäter im sogenannten Zementmord, wurde abgeschoben Er stieg am Morgen am Stuttgarter Flughafen in eine Maschine, begleitet von Beamten der Bundespolizei. In Istanbul übergaben die Polizisten den 29-Jährigen an die türkischen Behörden, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage.

 

Deniz E. hatte bis zum vergangenen Sommer eine zehnjährige Haftstrafe für den Mord an Yvan Schneider aus Rommelshausen verbüßt. Er hatte den Schüler des Stuttgarter Wagenburg-Gymnasiums im Sommer 2007 in einen Hinterhalt auf eine Obstwiese bei Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) gelockt und gemeinsam mit Komplizen erschlagen. Deniz E. hatte Yvan für einen Nebenbuhler in der Gunst seiner Freundin gehalten. Nach dem Mord zerstückelte er die Leiche und zementierte die Teile in Blumenkübel ein, die er dann im Neckar versenkte.

Das Gericht muss noch über die Unterbringung entscheiden

Der Täter ist nun zwar außer Landes. Doch alle juristischen Akten in dem Fall sind noch nicht geschlossen. Im April hatte das Landgericht Stuttgart den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den 29-Jährigen zu verhängen. Die Ermittlungsbehörde verzichtete auf eine Revision, damit ist dieses Urteil rechtskräftig. Noch nicht entschieden ist hingegen über eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Diese war bereits 2008 mit dem Urteil angeordnet worden. Darüber muss das Landgericht Karlsruhe noch entscheiden. „Wir warten noch auf ein Gutachten, das Mitte Juni vorliegen soll“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Das Verfahren soll dann wohl ohne Deniz E. zu Ende gebracht werden. „Einer Abschiebung steht dieses Unterbringungsverfahren nicht entgegen“, erläuterte ein Sprecher des Innenministeriums.

Ein Problem, das am Ende des Prozesses zur Sicherungsverwahrung noch von den Verfahrensbeteiligten diskutiert worden war, hat sich unterdessen lösen lassen: Damals hieß es, die Türkei habe Probleme gemacht beim Ausstellen der Papiere für den in Deutschland geborenen Deniz E., der türkischer Staatsbürger ist. Vor Kurzem erhielt der 29-Jährige jedoch einen Ausweis, der die Abschiebung nun ermöglichte.