Das Landgericht Stuttgart hat zwei junge Männer verurteilt, die mutmaßliche Drogenkäufer mit Waffengewalt beraubt haben.

Stuttgart - Unbelehrbar könnte man den jüngeren der zwei Angeklagten wohl mit Fug und Recht bezeichnen. Der 19-Jährige war gerade einmal acht Wochen wieder auf freiem Fuß, als er sich mit einem Freund dazu entschloss, die nächste Straftat zu begehen. Jetzt muss er erneut hinter Gitter. Sein Komplize bekam eine Bewährungsstrafe.

 

Die zwei jungen Männer hatten sich Ende September 2019 mit einem Dritten verabredet, um ein kleines Marihuanageschäft abzuwickeln. Der Käufer kam mit zwei weiteren Männern im Auto nach Untertürkheim. Der Deal lief aber völlig anders, als es sich die drei Männer im Wagen vorgestellt hatten. Der 19-Jährige richtete eine Waffe auf den Oberkörper des einen potenziellen Käufers, lud die Waffe durch und forderte Geld. Während das Opfer seinen Geldbeutel und seine Uhr übergab, trat der Komplize des 19-Jährigen mit einem Messer in der Hand hinzu.

Bedroht und ins Gesicht geschlagen

Der 19-Jährige ging dann zurück zum Auto, wo er dem Fahrer die Waffe an den Kopf drückte und weiteres Geld forderte. Dem anderen Insassen schlug er ins Gesicht. Die Beute war ihm hier zu wenig, also fuhr man zu einem Geldautomaten, wo der Fahrer Bares ziehen und aushändigen musste.

Um die drei Opfer einzuschüchtern, fotografierten die zwei Täter mit ihren Mobiltelefonen die Ausweise der Opfer ab. Falls die Polizei eingeschaltet würde, wisse man jetzt ja, wo die drei jungen Männer wohnten, drohte man.

Im Prozess vor der 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts legten der 19-Jährige und sein ein Jahr älterer Mitangeklagter über ihre Verteidiger schon am ersten Verhandlungstag Geständnisse ab, was eine ausführliche Beweisaufnahme überflüssig machte. Die Geständnisse waren die Voraussetzung für eine sogenannte verfahrensbeschleunigende Absprache, landläufig auch Deal genannt.

Besondere Verschärfung

Die Richter verurteilten den 19-Jährigen schließlich wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, wegen schweren Raubs und Körperverletzung zu vier Jahren Jugendstrafe – mit einer besonderen Verschärfung: die Zeit des 19-Jährigen in der Untersuchungshaft wird nicht auf die Strafhaft angerechnet.

Erst zwei Monate hatte der junge Mann eine vorige Jugendstrafe abgesessen. Er hatte drei Jahre wegen schweren Bandendiebstahls erhalten In den meisten Fällen werden Straftäter, so sie sich im Vollzug halbwegs normal benehmen, vorzeitig entlassen. Nicht so der 19-Jährige. Weil er im Gefängnis ständig für Ärger gesorgt hatte, musste er seine Strafe komplett absitzen.

Sein Komplize, der 20-Jährige, wurde mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren belegt, die indes zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch er ist einschlägig wegen Diebstahls und räuberischer Erpressung vorbestraft.