Stuttgart21 Bürgerbegehren: Organisatoren sehen das Soll erreicht

Die Initatoren des Bürgerbegehrens setzen darauf, dass sie ausreichend Unterstützerunterschriften gesammelt haben. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Bündnis gegen die Bebauung der bei Stuttgart21 freiwerdenden Gleisflächen hat 22 404 Unterschriften gesammelt. Ob das reicht, wird nun die Prüfung durch die Stadt zeigen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Die Organisatoren eines Bürgerbegehrens, das die Bebauung der durch Stuttgart 21 freiwerdenden Gleisflächen verhindern soll, wollen sich nicht entmutigen lassen. Am Freitag haben sie weitere Unterschriften beim Statistischen Amt der Stadt Stuttgart abgegeben – und damit zwei Tage nach dem von der Stadt angenommenen Fristablauf. Die Initiatoren ziehen diese Sichtweise allerdings in Zweifel.

 

Zusammen mit den am Freitag eingereichten Unterschriften komme man auf die Zahl von 22404 Unterstützern. Gefordert sind 20000. Bereits am Mittwoch hatte man fristwahrend 21992 Unterschriften übergeben. Nun ist die Stadtverwaltung gefordert. „Aufgrund des hohen Aufwands zur Einzelprüfung der Unterschriften, geschätzt mindestens 700 Arbeitsstunden, wird die Prüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bis spätestens zum 15. Dezember muss die Zulässigkeitsprüfung abgeschlossen sein“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.

Die Organisatoren wollen einen Bürgerentscheid erwirken, in dem über den Bebauungsplan für das A2 genannte Gleisareal abgestimmt wird, das sich vom Ende der heutigen Bahnsteige bis zu den Bahnbrücken über die Wolframstraße erstreckt. Dort könnten „bis zu 1670 Wohnungen entstehen“ sagt die Stadt und weist daraufhin, dass der zuständige Gemeinderatsausschuss am 15. Juli mit 16 Ja- und 3 Neinstimmen das Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt hat.

Streit über Drei-Monats-Frist

Nach Ansicht der Stadt markiert dieser Beschluss auch den Beginn jenes dreimonatigen Zeitraums, in dem die für ein Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften gesammelt werden müssen. Die Organisatoren sehen das anders und halten das Datum der Bekanntmachung für relevant. Der Verein „Mehr Demokratie“ schreibt in einer Stellungnahme zu den Vorgängen in Stuttgart: „Nach unserer Beobachtung erfolgte im Ratsinformationssystem der Stadt Stuttgart die Einfügung des Vermerks ,zugestimmt’ zur Beschlussvorlage erst am 17. Juli 2025. Dies könnte deshalb als das fristauslösendes Ereignis gelten“. Demnach wäre alle bis Freitagabend, 17. Oktober, abgegeben Unterschriften noch gültig.

Bei der Stadt macht man klar, dass mit dem möglichen Bürgerentscheid allenfalls die Aufstellung des Bebauungsplanes angegriffen werden könne. „Sollte die Abstimmung beim Bürgerentscheid im Sinne der Initiatoren entschieden werden, könnte die Stadt die dann brachliegende Fläche nicht bebauen. Ein Bürgerentscheid könnte dagegen nicht über die Außerbetriebnahme des Kopfbahnhofs, die Streckenführung der Gäubahn oder den Rückbau der Gleise entscheiden“.

Drohen in der Stadt große Brachflächen?

Tatsächlich laufen derzeit zwei Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt für unterschiedliche Bereiche der innerstädtischen Gleisareale, an deren Ende die Genehmigung zum Rückbau der Bahnanlagen stehen soll. Allerdings müssen diese dann noch rechtlich von ihrer Zweckbindung als Bahnflächen befreit werden, ehe die Stadt Pläne für eine anderweitige Nachnutzung erlassen kann.

Hannes Rockenbauch, Stadtrat der Linksfraktion und eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, will aber zunächst einmal das Bürgerbegehren durchbringen. Dass es eine Einigung mit der Stadt in der Frage des Fristendes geben wird, glaubt er nicht. „Am Ende entscheidet das ein Gericht“.

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