Stuttgarter Amt setzt Asylgesetz durch Kein Pardon für Stuttgarter Chinesin
63-Jährige soll abgeschoben werden, weil sie nicht integrationswillig sei. Ein Anwalt kämpft seit Jahren für sie und hat für ihre Kinder bereits einen Erfolg erzielt.
63-Jährige soll abgeschoben werden, weil sie nicht integrationswillig sei. Ein Anwalt kämpft seit Jahren für sie und hat für ihre Kinder bereits einen Erfolg erzielt.
Stuttgart - Ein ruhiges, sicheres Leben hat Frau Li (Name geändert) noch nie geführt. Vor 28 Jahren ist sie von China nach Deutschland geflüchtet und hat bei ihrer Einreise einen falschen Namen angegeben. Seither lebt sie geduldet in Stuttgart. Jetzt droht ihr die Abschiebung – ein Jahr nachdem ihre beiden Kinder eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.
Siegfried Kasper ist Rechtsanwalt und ehemaliger Verwaltungsrichter. Er ist „als Vorstandsvorsitzender einer Firma geschäftlich öfter in China als im Schwäbischen“, sagt er. Er vertritt Frau Li ehrenamtlich, weil er die Verhältnisse, unter denen sie ihr Land verließ, kennt: „Sie dachte, der falsche Name würde sie vor einer Abschiebung schützen, denn das empfehlen die Chinesen den Flüchtenden“, sagt Kasper. Heute wird ihr dies als Täuschung zur Last gelegt.
Ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus dem Jahr 1996 ist – fünf Jahre später – vom Amt für öffentliche Ordnung deshalb abgelehnt worden. Außerdem habe sich die Frau nicht integriert, habe die Sprache nicht erlernt. Ihr Anwalt argumentiert, dass sie als Alleinerziehende von zwei Kindern mit ihren Jobs in Restaurantküchen „alle Hände voll zu tun hatte. Zum Deutschlernen war da keine Zeit“, sagt Kasper. In einfacher Sprache könne sie sich aber sehr wohl verständigen. Was blieb, war eine Duldung.
Im Jahr 2018 zeigte sich, dass die Duldung den beiden Kindern die Zukunft verbaute. Tochter und Sohn hatten damals die Schule abgeschlossen, durften aber Stuttgart nicht verlassen. Deshalb konnte der Sohn sein Studium an einer Hochschule außerhalb Stuttgarts nicht beginnen, und die Tochter bekam keinen Ausbildungsplatz, weil die Arbeitgeber ja fürchten mussten, dass sie von einem Tag auf den anderen abgeschoben werden könnte. „Man kann die Kinder nicht für die Tat ihrer Mutter büßen lassen“, argumentierte Kasper – und hatte Erfolg: Seit August 2019 hat die Tochter ihre Aufenthaltserlaubnis und inzwischen ihre Ausbildung begonnen, seit Oktober 2019 gilt dies auch für den Sohn, der jetzt in Mannheim studiert.
Das Verfahren um den Aufenthaltsstatus der Mutter ist allerdings bis heute nicht zu einem glücklichen Ende gekommen. Ihr Antrag ist mit Bescheid vom 7. August 2020 abgelehnt worden, der Bescheid kommt einer Ausreiseaufforderung gleich. Kasper hat beim Amt für öffentliche Ordnung Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingereicht, und er hat beim Verwaltungsgericht Stuttgart interveniert. Allerdings ohne Erfolg. Inzwischen ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig, über die noch nicht entschieden ist.
Bei seinen Einwendungen führt der ehemalige Verwaltungsrichter immer wieder an, dass Frau Li in den vergangenen 28 Jahren ihren Lebensunterhalt selbst bestritten habe und auch jetzt, mit 63 Jahren, dazu in der Lage sei dank eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Auch verfüge sie über eigenen Wohnraum. Sie bekenne sich außerdem zur freiheitlich-demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und lebe seit ihrer Einreise straffrei in Stuttgart.
Er schildert Frau Lis Fall zudem als Härtefall, da sie nach einer Schilddrüsenerkrankung onkologischer Nachsorge bedürfe. In China, so Kasper, stünde seine Mandantin „als völlig mittellose Frau buchstäblich vor dem Nichts, ohne Unterkunft, ohne Arbeit, ohne Zugang zu onkologischer Nachsorge, ohne ihre Kinder, ohne soziale Kontakte und ohne jede Chance auf eine menschenwürdige Re-Integration“.
Sollten auch dieser Widerspruch und seine Bitte um eine humanitäre Lösung ungehört verhallen, will sich Kasper an die Härtefallkommission des Landtags wenden. Bis dahin hat seine Beschwerde beim VGH zumindest aufschiebende Wirkung. Die Umwandlung einer Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis ist in Baden-Württemberg gar nicht so selten und kann beispielsweise bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden wie bei den beiden Geschwistern Anwendung finden. Zum Stichtag 30. Juni 2020 traf dies in Baden-Württemberg auf 914 Personen zu (Vorjahr: 675). Außerdem kann die Aufenthaltserlaubnis laut Landesinnenministerium auch „bei nachhaltiger Integration“ erteilt werden. Zum Stichtag 30. Juni 2020 waren 786 Ausländer im Besitz einer so begründeten Aufenthaltserlaubnis, im Jahr davor waren es 629. Das Aufenthaltsgesetz erlaubt eine Umwandlung außerdem aus humanitären Gründen.
Frau Li ist eine Frist zur freiwilligen Ausreise bis Ende November 2020 gesetzt worden, teilt das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe mit. „Nach Ablauf dieser Frist hat die Betreffende grundsätzlich mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu rechnen.“ Allerdings gebe es eine Einschränkung: „Aktuell sind Rückführungen nach China Corona-bedingt ausgesetzt.“