Einst haben sie sich geliebt, nun trafen sie sich vor Gericht: Die Kabalen zweier homosexueller Männer beschäftigten das Stuttgarter Amtsgericht. Das Schlusswort der Richterin: „Sehen Sie zu, dass sie das beenden.“

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttbart - Der eine spricht von Liebe, der andere von Belästigung. Vor dem Amtsgericht hat der Rosenkrieg zweier schwuler Männer nun einen neuen Höhepunkt gefunden. Angeklagt war ein 41-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung. Seinen 37-jährigen Expartner, der als Nebenkläger auftrat, soll er Ende Mai 2014 an einer Stadtbahnhaltestelle in Freiberg mit seiner Krücke, die er immer bei sich tragen muss, geschlagen haben.

 

Der 41-jährige Angeklagte schilderte den Vorfall völlig anders. An der Haltestelle sei ihm der Nebenkläger zufällig begegnet. Beide hätten auf die Stadtbahn gewartet; der Angeklagte habe versucht, mit seinem Exfreund ins Gespräch zu kommen. Daraufhin soll dieser dem Angeklagten die Krücke entrissen und ihm damit auf seine durch einen früheren Sturz verletzte Hand geschlagen haben. Danach sei der Nebenkläger davon gelaufen. Weil der Angeklagte ihm Beleidigungen hinterher gerufen habe, sei der Exfreund zurückgekommen, habe mit einer Tasche auf den Angeklagten eingeschlagen, ihn in den Bauch getreten und gewürgt. „Ich dachte, er will mich vor die Stadtbahn werfen“, schilderte der 41-jährige das Gebaren seines Exfreunde. „Er hat viel Kraft, wenn er wütend ist.“

Nach dem Ende der Romanze hagelte es Anzeigen

Ende des Jahres 2013 war der 41-jährige Angeklagte als Manager eines Textilunternehmens nach Stuttgart gezogen. „Der Arbeit wegen“, wie er klarstellte. Den 37-jährigen Nebenkläger hatte er ein halbes Jahr zuvor über das Internet kennengelernt. Zufällig habe er eine Wohnung in dessen Nachbarschaft gefunden. Deshalb begegneten sie sich auch heute noch desöfteren.

Im Laufe der Verhandlung zeigte sich, dass an der Haltestelle tatsächlich der Angeklagte das Opfer war, weil der Nebenkläger die Situation durch gezielte Provokationen heraufbeschworen hatte. Die Szene hatte der Nebenkläger mit seinem Handy gefilmt und war damit zur Polizei gegangen, um den angeblichen Angreifer anzuschwärzen. „Gut, dass Sie das Video gemacht haben. Es beweist einiges“, sagte der Verteidiger des Angeklagten. Zu sehen ist sein weinender Mandant, der sich, auf einem Bänkchen sitzend, die Hand hält. Der demolierte Krückstock liegt auf der Erde.

Verstöße gegen das Näherungsverbot gefilmt

Die Verletzung hingegen, die der Nebenkläger am Rücken davon getragen haben will, präsentierte er erst einen Tag später der Polizei. Er habe sie im Nachhinein entdeckt, sagte er vor Gericht. Die Version des Nebenklägers passe nicht zu dem, was dessen eigenes Video zeige, folgerte der Verteidiger des Angeklagten und forderte für seinen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Köpferverletzung. Die Richterin folgte dem Plädoyer und sprach ihn frei. Sie sei überzeugt, dass der Vorfall an der Haltestelle nicht so verlaufen sei, wie ihn der Nebenkläger darstelle. „Er wurde von ihm so inszeniert“, sagte sie. Der 37-Jährige sammle offenbar Beweise gegen den ehemaligen Geliebten.

Letztlich wurde der Angeklagte doch zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Wenige Tage nach der Anzeige wegen Körperverletzung hatte das Familiengericht Bad Cannstatt ein Näherungsverbot verfügt. Der Angeklagte muss einen Sicherheitsabstand von 20 Metern zu seinem Exfreund einhalten. Im Juli hatte der Nebenkläger jedoch gefilmt, wie der 41-Jährige zweimal gegen das Verbot verstieß. „Das Näherungsverbot besteht“, sagte die Richterin. Sie habe beim Angeklagten in dieser Hinsicht wenig Einsicht gespürt.

Die Staatsanwältin hatte für eine Gesamtstrafe von 120 Euro für die Verstöße gegen das Näherungsverbot und die gefährliche Körperverletzung plädiert. Mit Blick auf die für beide Seiten belastende Gesamtsituation riet die Richterin dem Angeklagten: „Sehen Sie zu, dass Sie das beenden.“