Ein Autofahrer, der auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle fast einen Fußgänger überfahren haben soll, ist vom Landgericht Stuttgart zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein versuchtes Tötungsdelikt sahen die Richter aber nicht.

Stuttgart - Vielmehr geht fast nicht: Am 1. Oktober vorigen Jahres fährt ein 38 Jahre alter Mann auf eine Verkehrskontrolle auf dem Stuttgarter Pragsattel zu – in einem gestohlenen Auto mit gestohlenen Kennzeichen, ohne Führerschein, mit gut 1,8 Promille Alkohol im Blut. Kein Wunder, dass er nicht erpicht darauf ist, von den Polizisten unter die Lupe genommen zu werden. Also brettert er über einen Gehweg, um zu entkommen.

 

Nach Unfall im Gebüsch versteckt

Auf dem Weg stand ein Fußgänger. Deshalb hatte das Amtsgericht Stuttgart den Fall im Januar dieses Jahres ans Landgericht verwiesen, weil möglicherweise eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags infrage komme. „Ich habe die Verweisung ans Landgericht von Beginn an für falsch gehalten“, sagt Verteidiger Christos Psaltiras. Der Anwalt des Angeklagten hat am Ende recht behalten. Die 1. Strafkammer des Landgerichts verurteilt den Mann zwar zu immerhin drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Aber eben nicht wegen Totschlagsversuchs, sondern wegen Diebstahls, Betrugs, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht. Oben drauf kommt noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung.

Im September 2015 soll der Angeklagte einen Ford Fiesta im Kreis Böblingen gestohlen haben. Just mit diesem Wagen fuhr er dann am 1. Oktober auf die am Pragsattel von der Polizei eingerichtete Verkehrskontrolle zu. Um ihr zu entgehen, lenkte er das Auto auf einen Gehweg. Den dortigen Fußgänger habe er indes weder verletzen wollen, noch habe er den Tod des 59-Jährigen billigend in Kauf genommen, so die Richter. Der Mann kam mit dem Schrecken davon. Der Angeklagte dagegen rammte einen geparkten Wagen und ging danach zu Fuß stiften. Er versteckte sich in einem Gebüsch, wo ihn die Polizei schnell aufspürte und schließlich festnahm.

Der Mann besaß noch nie einen Führerschein

Auf dem Weg zum Revier Wolframstraße fiel dem 38-Jährigen nichts Besseres ein, als die Beamten mit wüsten Beleidigungen zu überziehen. Damit aber nicht genug. Einem Polizisten schlug er auch noch ins Gesicht. All das hat der 38-Jährige, der eine ganze Latte Vorstrafen hat, gestanden. Es tue ihm leid. Er habe damals schlimme Rückenschmerzen und sich nicht unter Kontrolle gehabt, sagte er vor Gericht. Der Alkohol habe jedoch keine Rolle gespielt. Trotz satten 1,8 Promille habe er sich „ganz normal gefühlt“, auch beim Fahren. Einen Führerschein hat der Mann noch nie besessen. „Fahren habe ich auf Feldwegen in Kasachstan gelernt“, berichtete er.