Mehrere Daimler-Beschäftigte fechten die im März 2018 abgehaltene Betriebswahl an. Dabei geht es um ein hochkomplexes Verfahren. Ein Gütetermin im vergangenen Jahr blieb ohne Ergebnis.

Stuttgart - Das Arbeitsgericht Stuttgart will im April über die Anfechtung der Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter am Donnerstag an. Knackpunkt in dem hochkomplexen Verfahren ist unter anderem die Frage, wie mit mehreren entfernten Außenstellen bei dem Urnengang für das Gremium der Stuttgarter Zentrale umgegangen worden ist. Ein Gütetermin im vergangenen Jahr blieb ohne Ergebnis (Az. 21 BV 62/18).

 

Mehrere Daimler-Beschäftigte hatten die im März 2018 abgehaltene Wahl angefochten. Sie stellen laut Gericht unter anderem infrage, ob es sich bei der Stuttgarter Zentrale des Autobauers, in der Mitarbeiter aus ganz unterschiedlichen Bereichen arbeiten, überhaupt um einen einzigen Betrieb im Sinne des Gesetzes handelt.

In der Zentrale hatten - wie auch im Werk - die Kandidaten der IG Metall bei den Wahlen mit weitem Abstand die meisten Stimmen bekommen.