Einen Schwimmkurs in Stuttgart zu bekommen, ist eine Herausforderung. Vor allem die Angebote für Eltern mit Babys und Kleinkindern sind stark nachgefragt. Wer es geschafft hat, erlebt nun zum Teil eine böse Überraschung. Denn seit Kurzem müssen sich Mama und Papa nach dem Schwimmen beim Duschen, Föhnen und Anziehen beeilen, wenn sie zusätzlich zur Kursgebühr nicht auch noch den Eintritt bezahlen wollen.
„Das führt dazu, dass Eltern und Kinder das Bad nur halb trocken und mit nassen Haaren verlassen. Jeder hat Sorge, dass er eine Nachzahlung leisten muss, weshalb alle versuchen schnellstmöglich das Bad wieder zu verlassen“, schildert eine Mutter ihre Beobachtung. Alle seien gestresst, und keiner habe mehr Spaß am Kurs. Das wirke sich auch auf die Kinder aus. Gerade die Kleinen spürten das und wollten dann erst recht nicht nach dem Kurs noch shampooniert und abgeduscht werden. Was wiederum dazu führe, dass man noch mehr Zeit brauche, heißt es in einer Mail an unsere Zeitung.
Vor allem aber geht es der Mutter darum, dass sich die Stuttgarter Bäder damit vertragswidrig verhielten. Tatsächlich ist in Paragraf 7 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stuttgarter Bäder nachzulesen: „Die Kursgebühren beinhalten den Badeeintritt für den Kursteilnehmer.“ Bei Kursen für die ganz Kleinen ist das auch ein Elternteil. Bei der Onlinebuchung der Kurse steht der jeweilige Preis und der Zusatz „inklusive Badeeintritt“.
„Inkludierter Eintritt gilt nur für Dauer des Kurses“
Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt Jens Böhm, Pressesprecher der Stuttgarter Bäder: „Der inkludierte Eintritt gilt für die Dauer des Kurses.“ Darum gebe es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zusatz: „Dieser Eintritt gilt nur bei Teilnahme an einer Kurseinheit.“ Auf der Homepage habe man im Zuge einer Ad-hoc-Lösung nun für mehr Klarheit gesorgt. Dort heißt es jetzt: „inklusive Badeeintritt für die Kursdauer“.
Aus Kulanz gewähre man Teilnehmern eines Kurses von 45 Minuten eine kostenfreie Aufenthaltszeit im Bad von 90 Minuten. Da es aber keinen Anspruch darauf gebe, sei das an keiner Stelle explizit vermerkt. Die Dauer des Kurses sei aber sehr wohl nachzulesen. Wer die 90 Minuten überschreite, müsse keine Strafe, sondern lediglich den regulären Badeeintritt bezahlen.
Ebenfalls aus Kulanz gewähre man Eltern älterer Kinder vor und nach dem Kurs 15 Minuten kostenfreie Zeit im Bad, um ihren Nachwuchs zum Becken zu bringen beziehungsweise wieder abzuholen. Eltern, die während des gesamten Kurses im Bad bleiben möchten oder im Anschluss noch mit ihrem Kind schwimmen wollen, zahlen den regulären Eintritt.
Die Regeln gelten für alle Bäder gleichermaßen
All diese Regeln seien nicht neu, betont Jens Böhm, sie könnten aber erst seit Kurzem durchgesetzt werden – dank eines neuen Zutrittssystems. So könne man Ungleichbehandlungen gegenüber anderen Gästen vermeiden. Alle Stuttgarter Bäder seien angewiesen, sich daran zu halten.
„Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass wir als Stuttgarter Bäder ein sehr kundenfreundliches, kulantes und preislich attraktives Kursangebot für alle vorhalten“, sagt der Pressesprecher. So zahlten zum Beispiel Kinder unter sieben Jahren generell keinen Eintritt für die städtischen Bäder. Gerade in Zeiten der angespannten Haushaltslage sei das keine Selbstverständlichkeit. Denn es gelte auch zu bedenken, dass weder die Bäder noch das Kursangebot kostendeckend seien.