Jahrzehntelang haben die Erben des Stuttgarter Künstlers die Ausstellung seiner Werke behindert. Damit ist es jetzt vorbei: die Rechtslage ändert sich – und die Stuttgarter Staatsgalerie plant im November eine große Schlemmer-Ausstellung.

Kultur: Adrienne Braun (adr)

Stuttgart - Oskar Schlemmer? Bisher haben Museen und Ausstellungshäuser lieber die Finger von ihm gelassen. Wer die Gemälde des Stuttgarter Bauhaus-Künstlers ausstellen wollte, musste damit rechnen, Schwierigkeiten mit den Erben zu bekommen. Tochter und Enkel des Künstlers versuchten, Bilder aus Ausstellungen zu konfiszieren. Wer in der Zeitung über die Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie berichtete, bekam unter Umständen Post mit Drohungen vom Anwalt. Und wer in einem Katalog Werke von Schlemmer abbilden wollte, wartete oft vergeblich auf die  Abdruckgenehmigung. So musste das Kunstmuseum Stuttgart 2007 kurzfristig sämtliche Schlemmer-Abbildungen aus dem Katalog zur Ausstellung „Laboratorium Lack“ herausnehmen. Die damalige Direktorin Marion Ackermann wollte kein Risiko eingehen. „Um unabhängig zu bleiben“, sagt sie, „haben wir uns damals entschlossen, auf das Abbilden zu verzichten.“

 

Nun aber könnte das Werk von Schlemmer wieder in die Öffentlichkeit zurückkehren: Die Reproduktions- und Nutzungsrechte für Schlemmer sind ausgelaufen. Er ist am 13. April 1943 in Baden-Baden gestorben – und siebzig Jahre nach dem Tod erlöschen die Rechte, die bis dahin bei den Erben liegen. Selbst wenn ein Museum, etwa die Staatsgalerie Stuttgart, Werke eines Künstlers besitzt, durfte es bisher die Bestände nicht ohne Genehmigung abbilden – weder in Katalogen noch auf Postkarten oder Plakaten. Auch das berühmte „Triadische Ballett“, das im Besitz der Staatsgalerie ist, konnte nicht ohne Erlaubnis abgedruckt werden, auch nicht im Bestandskatalog.

Während die meisten Erben ein Interesse daran haben, dass das Werk eines Künstlers weiterwirkt, wirft ein Teil der Schlemmer-Erben den Museen und Kuratoren seit Jahren immer wieder Knüppel in den Weg. Nach dem Tod von Schlemmers Ehefrau Tut im Jahr 1987 ging das Erbe an die Tochter Ute-Jaina und ihre Nichte Janine Schlemmer. Sie ist die Tochter der bereits verstorbenen Schlemmer-Tochter Karin.

Erste große Schlemmer-Ausstellung seit 1977

Janine Schlemmer kämpft jedoch seit Jahren gerichtlich um ihren Erbteil – vergeblich. Obwohl der Bundesgerichtshof bereits bestätigt hat, dass ihr die Hälfte des Erbes zusteht, gab die Tante ihren Anteil nicht heraus und hat auch keine Auskunft gegeben über den Verbleib von schätzungsweise 2500 bis 3000 Werken. Nach Ute-Jainas Tod vor vier Jahren ging ihr Erbanteil an ihren Sohn Raman über, was die Sache aber nicht verbesserte. Raman Schlemmer hat schon früher im Namen der Mutter agiert und hat zum Beispiel eine Auktion mit Schlemmer-Werken gestoppt oder Bilder aus Museen abgezogen.

Mit Urheberrechtsklagen versuchten Ute-Jaina und ihr Sohn auch immer wieder, Ausstellungen und den Abdruck von Werken zu verhindern. Seit 1977 wird es nun erstmals wieder eine große Schlemmer-Ausstellung geben: Am 21. November wird die Staatsgalerie Stuttgart „Visionen einer neuen Welt“ eröffnen. „Es ist höchste Zeit, eine solche Ausstellung zu machen“, sagt Christiane Lange, die Direktorin der Staatsgalerie. Sie will einen Schlussstrich ziehen und die alten Querelen mit der Familie vergessen: „Wir machen die Ausstellung mit den Erben – nicht gegen sie.“ Raman Schlemmer wolle sich bei der Schau sogar einbringen, sagt Lange und glaubt deshalb nicht, dass es zu Schwierigkeiten kommen könnte wie kürzlich in Dessau. Dort musste das Gericht entscheiden, ob Reproduktionen von Schlemmers Kostümen sein Werk verunglimpfen, wie Raman Schlemmer meinte. Das Gericht widersprach ihm.

Schlemmers Werk „mit frischen Augen“ sehen

Trotz der jahrelangen Probleme mit den Erben ist auch Wolf Eiermann zuversichtlich. Er betreut in der Staatsgalerie das Schlemmer-Archiv. „Nach so vielen Prozessen gegen uns suchen wir ein freundschaftliches Verhältnis und blicken mit Optimismus in die Zukunft“, sagt Eiermann. Der letzte Prozess gegen die Staatsgalerie war 2001. Damals wollte die Familie verhindern, dass Dritte Einblick in Dokumente erhalten. Das Landgericht habe aber auch in diesem Fall „klar dagegen entschieden“.

Dass es so lang keine große Schlemmer-Ausstellung mehr gab, lag auch daran, dass sich Museen mit Leihgaben zurückhielten, weil Ute-Jaina 1999 Schlemmers berühmte „Bauhaustreppe“ konfiszieren wollte, die das MoMA aus New York nach Berlin ausgeliehen hatte. Auch hier bewegt sich etwas. Zumindest hat die Staatsgalerie für ihre Ausstellung schon mehrere Zusagen für Leihgaben aus dem Ausland.

Die Schau könne also zu einer Schlemmer-Neuentdeckung führen. Man werde das Werk „mit frischen Augen“ sehen, meint Lange. Aber selbst wenn das Œuvre wieder sichtbarer wird: es wird weiterhin nicht möglich sein, es wissenschaftlich komplett zu erschließen, da Raman Schlemmer nicht nur zahllose Werke, sondern auch Dokumente unter Verschluss hält. Als in Berlin kürzlich bei einem Kongress zu „Künstlern im Nationalsozialismus“ die These geäußert wurde, dass Schlemmer, der von den Nationalsozialsten als entartet erklärt wurde, zunächst versucht hatte, sich den Machthabern anzudienen, widersprach der Enkel. Er habe Aufzeichnungen, die anderes belegten. Sollte dem so sein, entgegneten die Wissenschaftler, dann solle er die Dokumente endlich herausgeben und der Forschung zur Verfügung stellen.