Zum 1. Oktober treten die neuen Leitlinien für die Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt in Kraft. Wichtiger Bestandteil ist der Beteiligungsbeirat.Nun steht fest, welche sechs Bürger neben den Vertretern der Verwaltung und des Gemeinderats in dem Gremium sitzen.

Stuttgart - Zum 1. Oktober treten die neuen Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Kraft, die der Gemeinderat im April einstimmig abgesegnet hatte. Wichtiger Bestandteil ist der sogenannte Beteiligungsbeirat, ein 18-köpfiges, paritätisch aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Gemeinderats und der Bürgerschaft zusammengesetztes Gremium, das künftig die Bürger in Beteiligungsfragen, etwa bei der Methodik, beim Abfassen von Bürgerbegehren oder in Sachen Kommunikationsstrategie beraten soll. Jeder der genannten Gruppen stehen sechs Sitze zu: Am Mittwoch hat Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer Losfee gespielt und die im Gremium vertretenen Bürger unter den insgesamt eingegangenen 74 gültigen Bewerbungen gezogen.

 

Aus insgesamt fünf Gruppen wurden sechs Bürger bestimmt, die bei Beteiligungsfragen mitreden sollen: Die Stuttgarter mit ausländischen Wurzeln werden durch Nathalie Bär repräsentiert, die junge Generation bis 30 Jahre wird durch Natalie Maierhofer vertreten. Christel Zahn wird für die Generation ab 65 Jahren im Gremium sitzen. Aus der Gruppe „Einwohner allgemein“ wurden mit Tillmann Renz und Sylvia Grupp zwei Beiratsmitglieder ausgelost. Die Stadtteil- beziehungsweise Bürgerinitiativen vertritt Michael Lietz. Außerdem wurden jeweils Stellvertreter sowie Nachrücker bestimmt. Die Amtsperiode des Beteiligungsbeirats, der sich Ende Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung trifft, dauert bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderats im Jahr 2019.

Verwaltungsbürgermeister sorgt für eine hohe Frauenquote

Beworben hatten sich 37 Männer und 37 Frauen. Dass die Frauenquote der Beiratsmitglieder dann nach der Ziehung klar über 50 Prozent lag, kommentierte Bürgermeister Mayer mit einem Augenzwinkern: „Man könnte fast sagen, ich habe ein Händchen für Frauen.“ Der neue Beirat ist Teil der informellen Bürgerbeteiligung, die mit den neuen Leitlinien einen Rahmen erhalten hat. Im Gegensatz zur formellen Bürgerbeteiligung, etwa Bürgerversammlungen oder Bürgerentscheide, die in der Gemeindeordnung geregelt sind, umfasst die informelle Bürgerbeteiligung alle Formate, die nicht in einem gesetzlichen Rahmen festgeschrieben sind.