Ende Februar geht der Prozess um den sogenannten Friedhof-Mord am Stuttgarter Landgericht los. Ein 29-Jähriger ist des Totschlags an einer jungen Frau auf dem Pragfriedhof angeklagt. Wird der Mann sein Schweigen brechen?

Stuttgart - Er schweigt eisern. Der 29 Jahre alte Mann, der eine junge Frau in der Nacht auf den 10. September vergangenen Jahres auf dem Pragfriedhof getötet haben soll, folgt nach wie vor dem Rat seines Verteidigers und verweigert jede Aussage. Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Mann im Dezember 2015 angeklagt hatte, ist nun das Landgericht Stuttgart am Zug. Die 9. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Hahn hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

 

Die 21 Jahre alte Lena W. war am Morgen des 10. September von einem Passanten am Grabfeld 62 auf dem Pragfriedhof im Stuttgarter Norden entdeckt worden. Die junge Frau war tot. Wenige Stunden später nahmen die Ermittler der Sonderkommission Nord einen Mann fest. Kripo und Staatsanwaltschaft halten ihn für den Täter. Alles weitere muss der Prozess ergeben. Denn der 29-Jährige hat kein Geständnis abgelegt. In einer ersten Vernehmung, damals noch als Zeuge, hatte sich der gelernte Koch in Widersprüche verstrickt. Aus dem Zeugen wurde ein Beschuldigter – vor dem Haftrichter bestritt der Mann, etwas mit dem gewaltsamen Tod der jungen Frau zu tun zu haben. Dann verstummte er – bis heute. Von 29. Februar an wird er vor Gericht stehen. Ob er dort Angaben macht, ist unklar.

Erstickt und verblutet

Der Prozess ist mit insgesamt sechs Verhandlungstagen bis zum 29. März terminiert. 27 Zeugen sollen gehört werden. Zudem sind zwei Rechtsmediziner, ein psychiatrischer Gutachter und drei Sachverständige des Landeskriminalamts geladen.

Bis dato halten sich Kripo und Staatsanwaltschaft bedeckt, was die genaue Todesursache angeht. Die Frau sei durch „stumpfe Gewalteinwirkung“ getötet worden, sie sei erstickt und verblutet. Die Anklage lautet auf Totschlag. Die Ermittlungen hätten keinen Hinweis auf ein Mordmerkmal wie beispielsweise Heimtücke ergeben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. An der Kleidung des 29-Jährigen hatte die Polizei Blut sichergestellt, das von Lena W. stammte. Auch sollen Fasern den wegen Gewaltdelikten polizeibekannten Mann belasten. Zur Tatzeit hatte er im Nordbahnhofsviertel gewohnt. Speziell trainierte Hunde hatten seine Spur vom Tatort bis zu seiner Wohnung verfolgt. Die Suche nach dem Handy des Opfers blieb allerdings erfolglos.

Über die Verbindung der 21-Jährigen zum Angeklagten ist offiziell wenig bekannt. Nach Recherchen unserer Zeitung war die Frau bis Anfang August 2015 Untermieterin bei dem 29-Jährigen in Zuffenhausen. Nach einer Brandstiftung war das Mehrfamilienhaus an der Landenberger Straße unbewohnbar geworden. Die 21-Jährige zog nach Degerloch, der Mann, der auch als Pianist arbeitete, kam bei Verwandten am Nordbahnhof unter.