Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmenden – auch in Sachen Nüchternheit. Die Polizei hat am Wochenende beim Frühlingsfest kontrolliert, ob das eingehalten wird.
Nach dem Besuch des Frühlingsfestes setzen viele auf die kleinen E-Scooter, um nicht in übervollen Bahnen sitzen zu müssen. Doch für die Gefährte gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr – auch in Bezug auf Alkohol und Drogen.
Weil sich da nicht alle Wasenbesucher dran halten – was auch immer wieder zu Unfällen und Stürzen führt –, hat die Verkehrspolizei am letzten Wochenende des Frühlingsfestes Kontrollen diesem Thema gewidmet. Zwischen 20 Uhr am Samstag und 3 Uhr in der Nacht zum Sonntag standen 17 Beamtinnen und Beamte beim Festgelände und überprüften die Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer. Dabei entdeckten sie elf Fahre, die mit Alkohol oder Drogen im Blut auf einen elektrischen Tretroller steigen wollten. Das hat Folgen: In Acht Fällen kommen nun Ordnungswidrigkeitsanzeigen auf die Betroffenen zu. Drei Fahrer müssen mit Strafanzeigen rechnen.
Die Betreiberfirmen waren während der Frühlingsfestzeit dazu angehalten, die Fahrtüchtigkeit ihrer Kundinnen und Kunden zu testen, bevor eine Ausleihe beginnt. Dazu hatte die Stadt sie verpflichtet. Die anbietenden Firmen stellten das nach eigener Auskunft mit Reaktionstests in den Apps sicher, die man bedienen muss, um einen Scooter auszuleihen. Nur, wenn man diesen bestand, konnte man losrollen. Die Apps mussten von 14 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag mit dem Test arbeiten.