Stuttgarter Geschwindigkeitskonzept Streit um Gutachten – OB Nopper sieht keine Empfehlung für Tempo 30

Wohin führt der Weg nach Ansicht von OB Frank Nopper: Tempo 40, 30 oder doch gar 50? Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Lichgut/Max Kovalenko

Laut dem Stuttgarter OB werden im Geschwindkeitsgutachten noch nicht alle Hauptstraßen berücksichtigt. Eine Empfehlung für Tempo 30 in der ganzen Stadt sieht Nopper aber nicht.

Reporter: Alexander Müller (ale)

„Ich habe ein reines Gewissen“, betont OB Frank Nopper (CDU) im Hinblick auf den Vorwurf, er halte das Stadtgeschwindigkeitskonzept für die Landeshauptstadt bewusst zurück. Das Stuttgarter Stadtoberhaupt und Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) verneinen, dass dieses bereits seit längerer Zeit fertiggestellt sei: „Das ist abwegig“, so Nopper weiter. Vielmehr gelte es für die Stadt, über die bisher bereits erfolgte Untersuchung hinaus, noch weitere wichtige Erkenntnisse zusammenzutragen, bevor die Ergebnisse dem Gemeinderat vorgestellt werden könnten.

 

Artikel in Fachzeitschrift wirft Fragen auf

Besonders der Verkehrsclub Deutschland Stuttgart (VCD) hatte Vorwürfe erhoben, dass Nopper das Gutachten aus „ideologischen Gründen“ zurückhalte, nachdem dieses in der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift „Straßenverkehrstechnik“ erschienen war. Und auch die Fraktionen von SPD/Volt, Puls-Gruppe, Bündnis 90/Grünen sowie Die Linke SÖS Plus im Gemeinderat fordern, dass das Konzept rasch vorgestellt wird. Doch noch müssen sie sich ein wenig gedulden. „Das Gutachten befindet sich in der internen Abstimmung. Die interne Auswertung läuft noch“, betont der zuständige Bürgermeister Pätzold – auch wenn der Artikel in der Fachzeitschrift möglicherweise eine anderen Eindruck erwecke.

Dabei hatte der Gemeinderat bereits 2022 beschlossen, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ mit dem Ziel von Tempo 30 beizutreten. Bereits damals hatte die Verwaltung eine flächendeckende Umsetzung als kritisch bewertet. Auf Vorschlag von OB Nopper, wurde als Alternative die Erstellung des Geschwindigkeitsgutachtens auf den Weg gebracht.

Das Konzept betrachtet nur einen Teil des Straßennetzes, insofern muss es noch vervollständigt werden.

Frank Nopper OB in Stuttgart

Nach einem festgelegten Punktesystem werden darin die gesamten Hauptstraßen aus verkehrs- und städtebaulicher Sicht betrachtet, und Empfehlungen für die passende Geschwindigkeit ausgesprochen. Befürworter sehen darin unter anderem die Möglichkeit, auf vielen Steigungsstrecken auf denen heute aufgrund des Luftreinhalteplans Tempo 40 gilt, in Zukunft auf Tempo 30 zu reduzieren. Auf wichtigen Geschäftsstraße könnten sogar nur 20 Kilometer pro Stunde erlaubt werden. Hingegen soll in Gewerbegebieten Tempo 50 gelten. Durch das Konzept könnte nicht nur viel Verkehr verlagert, sondern bis zu 10 000 Fahrten vermieden werden.

Das Problem aus Sicht der Verwaltung: „Das Konzept betrachtet nur einen Teil des Straßennetzes und muss insoweit noch vervollständigt werden“, erklärt Nopper. Konkreter heißt es aus der Rathausspitze, dass nur 360 der insgesamt 500 Kilometer Hauptstraßen untersucht wurden. Unter anderem seien die Bereiche, in denen wegen des Luftreinhalteplans Tempo 40 gelte, außen vor gelassen worden. Daher „wird noch ein Soll-/Ist-Vergleich angestellt, der den bereits angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gegenüberstellt“, so der OB weiter.

Gutachten soll noch vor der Sommerpause vorgestellt werden

Teile des Geschwindigkeitskonzeptes seien bereits im Januar im verwaltungsinternen Lenkungskreis Mobilität – einem Gremium aus Bürgermeistern sowie Vertretern verschiedener Ämter – besprochen worden. Noch im März soll eine weitere Sitzung zu diesem Thema stattfinden. Im Anschluss „werden wir das Gutachten im zweiten Quartal mit einer Vorlage, wie üblich, in den Gemeinderat einbringen“ erklärt Pätzold.

Allerdings macht die Verwaltungsspitze gleich deutlich, dass die Stadträte nicht für das von der beauftragten Karlsruher Planungs- und Städtebaugesellschaft INOVPLAN GmbH erstellten Gutachten zuständig sind. Der Gemeinderat könne allenfalls politische Empfehlungen aussprechen. Das Konzept enthält differenzierte Vorschläge zu Geschwindigkeiten im gesamten Stadtgebiet, diese stellten aber keine rechtliche Grundlage dar. Vielmehr könnten die Empfehlungen als Orientierungsrahmen bei der Umsetzung von Regelungen dienen, auch für Tempo 50. Denn aus Sicht der Stadt- und Verkehrsplanung zeige das Konzept, dass flächendeckendes Tempo 30 nicht empfohlen werde, haben die Bürgermeister eine andere Lesart als viele Befürworter.  

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