Die Berufungsverhandlung hatte um 11 Uhr unter starken Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Obwohl sich der Besucherandrang im Saal eins des Stuttgarter Landgerichts, in dem ansonsten Strafprozesse stattfinden, in erkennbaren Grenzen hielt, mussten Zuhörer und Medienvertreter sich von Justizvollzugsbeamten durchsuchen lassen.

Gleich zu Beginn der Verhandlung erteilte der Vorsitzende Richter Hansjörg Lohrmann den anwesenden Vertretern der Deutschen Bahn einen Rüffel: "Ich hätte es begrüßt, wenn die Baumfällaktion im Schlossgarten erst nach dem heutigen Termin stattgefunden hätte." Angesichts der emotionsgeladenen Atmosphäre in der Stadt im Hinblick auf das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 hätte eine Woche mehr oder weniger den Zeitablauf der Bauarbeiten nicht tangiert. Dies hätte auch "die Achtung gegenüber dem Gericht" geboten. Zugleich hatte er deutlich gemacht, dass es in dem Verfahren nicht um eine Entscheidung über den Tiefbahnhof an sich gehe, sondern ausschließlich um urheberrechtliche Aspekte.

In einer Art persönlichen Erklärung dankte Lohrmann den Parteien nach der Urteilsverkündung für die Sachlichkeit der Prozessführung. "Der Senat hofft angesichts der Emotionen rund um das Thema Stuttgart 21, dass dies ein Beleg dafür sein könnte, dass es doch zu ruhigen Gesprächen in der Sache kommt." Das Verfahren habe auch dem Senat "schlaflose Nächte" bereitet. An den Bonatz-Erben gewandt, fügte Lohrmann hinzu: "Es tut mir leid, dass wir Ihnen keine andere Nachricht zukommen lassen können."