Stuttgarter Kickers Das steckt hinter der fehlenden Spielberechtigung für Abdoulie Mboob
Neuzugang Abdoulie Mboob von den Stuttgarter Kickers fehlt die Spielberechtigung für die Regionalliga. Wir nennen die Hintergründe in einem komplexen Fall.
Neuzugang Abdoulie Mboob von den Stuttgarter Kickers fehlt die Spielberechtigung für die Regionalliga. Wir nennen die Hintergründe in einem komplexen Fall.
Die Verwunderung war groß: In allen fünf Vorbereitungsspielen war Neuzugang Abdoulie Mboob für die Stuttgarter Kickers am Ball. Erfolgreich am Ball. Der Offensivmann benötigte keinerlei Anlaufzeit, entwickelte sich schnell mit seinem Tempo und seiner Dynamik zu einer Belebung des Angriffsspiels und erzielte vier Tore. Doch vor dem Pflichtspiel-Auftakt gegen den 1. FSV Mainz 05 II (1:0) kam plötzlich die Meldung: Die Spielberechtigung für die Regionalliga liegt nicht vor.
„Wir arbeiten intensiv daran, die Voraussetzungen für eine Spielberechtigung zu schaffen, und sind weiter zuversichtlich“, teilte Lutz Siebrecht, Geschäftsführer Sport der Kickers, mit. „Solche Verfahren sind teilweise komplex und benötigen Zeit. Wichtig ist, dass, mit wir hier sorgfältig und korrekt vorgehen.“ Zu den genauen Hintergründen ist vom Verein nichts zu erfahren.
Ein Blick in die Spielordnung der Regionalliga Südwest gibt in Paragraf 10 Auskunft über die grundsätzlichen Kriterien, die für eine Spielerlaubnis und eine Spielberechtigung in der Liga (dies sind zwei verschiedene Dinge) gegeben sein müssen.
Darin heißt es:
„Die Spielerlaubnis als Amateurspieler für einen Verein der Regionalliga Südwest darf für Nicht-EU-Ausländer UNABHÄNGIG von der Vorlage einer gültigen Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“
Im Fall von Mboob erklärt dies die Tatsache, dass der 23-Jährige in den Testspielen eingesetzt werden konnte – und auch für den WFV-Pokal spielberechtigt ist, wie der Verband gegenüber unserer Redaktion auf Nachfrage bestätigte. Dass keine Aufenthaltserlaubnis explizit vorgelegt werden muss, geht offenbar auf einen Antrag der Landesverbände zurück, um die Passstellen zu entlasten.
Weiter heißt es in Paragraf 10:
„Vor Aufnahme eines solchen Amateurspielers auf die Spielberechtigungslisten der Regionalliga Südwest, ist der spielleitenden Stelle jedoch eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.“
Daraus ist zu schließen, dass diese Niederlassung- oder Aufenthaltserlaubnis für den aus Gambia stammenden Mboob offenbar aktuell noch nicht vorliegt, möglicherweise abgelaufen ist und noch verlängert werden muss – und er derzeit nur dem Duldungsstatus unterliegt.
Ein möglicher Weg, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, wäre eine Arbeitserlaubnis, die im konkreten Fall am ehesten wohl im Rahmen eines Ausbildungsvertrages beantragt werden könnte.
Ansonsten bekommen Menschen aus Nicht-EU-Ländern eine Arbeitserlaubnis insbesondere mittels der sogenannten „Blauen Karte EU“. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag sowie ein Mindestbruttogehalt von 50 700 Euro, bei Mangelberufen 45 542 Euro. Das Aufenthaltsgesetz sieht für die „Blaue Karte EU“ vor, dass diese Fachkräfte mit akademischer Ausbildung eine „ihrer Qualifikation angemessene inländische Beschäftigung“ aufnehmen.
Auch Profifußballer, die in der ersten oder zweiten Liga ihr Geld verdienen, fallen darunter. Für sie gibt es eine Sonderregelung nach Paragraf 19c Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit Paragraf 22 Beschäftigungsverordnung. Dafür müssen dieselben Gehaltsanforderungen erfüllt sein, wie für die „Blaue Karte EU“.
Denkbar sind aber auch Tätigkeiten in Branchen, die in Deutschland große Schwierigkeiten haben, Arbeitskräfte zu rekrutieren.
Dies könnte die Lösung im Fall von Mboob sein. Ist ein solcher Arbeitgeber gefunden und sind alle formalen Hürden genommen (was im Kickers-Fall eben noch nicht geschehen ist), könnte er als Amateur für die Kickers am Ball sein. Eine weitere gute Möglichkeit wäre es, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, bei dem die Ausbildung zum laufenden Ausbildungsjahr beginnen könnte. Für Personen in Ausbildung gibt es einen speziellen Ausbildungstitel, der den Wechsel aus der Duldung in den rechtmäßigen Aufenthalt ermöglicht.
Eine andere theoretische Möglichkeit wäre ein Wechsel von Mboob zu einem Erst- oder Zweitligisten, der ihn dann wiederum an die Kickers ausleiht. Dieses Planspiel wäre erst in der kommenden Transferperiode denkbar. Mit der Folge, dass der Spieler bis zum Sommer keine Punktspielpraxis hätte.