Die Kinderrechte sollen fest im Grundgesetz verankert werden – die Formulierung selbst, auf die sich die Koalition geeinigt hat, ist umstritten. Die Stuttgarter Kinderbeauftragte hat die Debatte natürlich verfolgt – ihre Einschätzung.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Die Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf die Aufnahme geeinigt. Nicht jeder ist aber glücklich über den Wortlaut, der Eingang finden soll in den zweiten Absatz von Artikel 6 der Verfassung. Wie sieht das die Stuttgarter Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler?