Gerade hatten sich die Kitas beim Thema Corona-Tests warmgelaufen, da gelten schon wieder Ausnahmen. Weil zu wenig Test-Kits in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, dürfen die Kinder auch mal ungetestet am Notbetrieb teilnehmen. Grund ist die schleppende Auslieferung.

Stuttgart - Seit 26. April gilt für Kinder in der Notbetreuung der Kitas eine Testpflicht. Doch schon nach gerade mal sieben Tagen schwenkt die Stadt Stuttgart die weiße Fahne. In einem Brief des Amts für öffentliche Ordnung, der den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Stuttgart am Dienstag zugegangen ist, heißt es: „Wir erteilen hiermit für die Kindertagesstätten, die noch nicht in ausreichender Anzahl mit Test-Kits versorgt sind, eine teilweise Ausnahme von der Testpflicht, bis diese die Test-Kits in notwendiger Anzahl erhalten haben. Bis dahin haben die Eltern soweit als möglich die Möglichkeit der Bürgertestung zu nutzen.“