Die Ratsmehrheit bleibt dabei: Die Stadt hätte dem früheren Klinikgeschäftsführer Ende 2015 fristlos kündigen können und müssen. Stattdessen habe man das teure Versäumnis verschleiert.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Wenn am Donnerstag die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses erneut zur Aufklärung des Klinikskandals zusammenkommen, geht es wieder einmal um den sogenannten goldenen Handschlag für den ehemaligen Klinikgeschäftsführer Ralf-Michael Schmitz. Von diesem hatte sich die Stadt nach dem Bekanntwerden von dubiosen Vorgängen in der Auslandsabteilung des Klinikums Mitte März 2016 getrennt. In einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom Dezember 2015 hatte es auch Hinweise auf sogenannte dolose Handlungen gegeben, worunter man etwa Bilanzmanipulationen, Untreue oder Unterschlagung versteht. Bekanntlich ermittelt die Staatsanwaltschaft seit längerem in der Sache.

 

Eine teure Trennung

Die vorzeitige Trennung vom früheren Geschäftsführer erfolgte per Aufhebungsvertrag, er bekam 900 000 Euro zugesprochen und eine Alterspension von 160 000 Euro im Jahr, als ob er seinen noch bis Ende 2021 laufenden Vertrag regulär erfüllt hätte. Die Stadt hatte erklärt, dass man nur so einen schnellen Neustart für das Klinikum erreiche, ein womöglich langwieriges Verfahren mit Prozessrisiko vermeide und so die Schadensübernahme durch die Versicherung gewährleistet sei.

Nach ausgiebigem Aktenstudium hält die große Mehrheit der Fraktionen dies nicht mehr für stichhaltig. Man sei sich in der Sache, von den Grünen abgesehen, völlig einig, betonen Mitglieder mehrerer Fraktionen. Am Donnerstag soll der Zwischenbericht in der Sache abgeschlossen werden. Darin wird moniert, dass bereits im RPA-Bericht gravierende Pflichtverletzungen des damaligen Geschäftsführers aufgeführt seien, dass dieser etwa seiner Kontrollpflicht nicht im Ansatz nachgekommen sei. Die Ratsmehrheit ist der Auffassung, dass die fristlose Kündigung des Geschäftsführers deshalb damals zwingend gewesen wäre.

Der Rat fühlt sich unzureichend informiert

Nur sei das kündigungsberechtigte Hauptorgan der Stadt, der Gemeinderat, über diesen Umstand gar nicht informiert worden. Auch das Argument der Stadt, man habe dies auf die Bitte der Staatsanwaltschaft, den Bericht nicht an Dritte weiterzugeben, unterlassen, erkennt die Ratsmehrheit nach ihrer Recherche nicht mehr an. Selbst Mitte März 2016, als der damalige Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) die Ratsmehrheit für den Aufhebungsvertrag mit Ralf-Michael Schmitz gewinnen konnte, sei man über die vorliegenden Sachverhalte nicht informiert worden.

Dabei habe ein dann im Februar von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten klar erbracht, dass die Pflichtverstöße des Geschäftsführers ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen wären. Die Kanzlei habe aber dennoch davon abgeraten, weil die Zwei-Wochen-Frist nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe im Dezember 2015 versäumt worden sei. Weshalb die Ratsmehrheit der Meinung ist, man sei im März 2016 nur unzureichend informiert worden, weil die Verwaltung und insbesondere Werner Wölfle sonst hätten zugeben müssen, dass die Stadt die Frist für eine außerordentliche Kündigung von Schmitz versäumt hatte. So sei der teure Aufhebungsvertrag als einzige Möglichkeit verblieben.

Grüne wollen Darstellung der Stadt

Auch dieser selbst ist aus Sicht der Ratsmehrheit ein Beispiel für den durchgängigen Mangel einer hinreichenden Kommunikation mit dem Gremium, das die jeweils folgenreichen Entscheidungen zu treffen hatte. So sei man nur über einen Teil der Vereinbarung, über die Zahlung von 900 000 Euro an Schmitz, informiert worden, nicht aber über die Pensionszahlungen. Verwaltungsintern sei dies ein Thema gewesen. In der Folge seien die dafür vorgesehen Rückstellungen von 1,1 auf 3,1 Millionen Euro erhöht worden.

Die Frage ist nun, wie es im Ausschuss weitergeht. Die Grünen, denen der bisherige Ablauf zu einseitig ist, haben den Antrag gestellt, die Verwaltung möge nochmals ihre Beweggründe darlegen, warum man sich für einen Aufhebungsvertrag entschieden habe.