Die Stadt hat Antje Groß vorgeworfen, die Geschäfte mit Libyen und Kuwait nicht genug kontrolliert zu haben.

Stuttgart - Niederlage für das Klinikum Stuttgart und Krankenhausbürgermeister Michael Föll (CDU): Sie hätten im Februar 2017 der Direktorin für Finanzen und Controlling, Antje Groß, im Zusammenhang mit den Geschäften mit Libyen und Kuwait nicht fristlos kündigen dürfen. Sie muss weiterbeschäftigt werden und bekommt damit eine sechsstellige Summe als Gehalt nachbezahlt. Das hat die 14. Kammer des Arbeitsgerichts unter der Leitung von Ulrich Lips am Freitag entschieden. Eine Berufung ist möglich.

 

Maßgeblich sind formale Gründe: Dem Arbeitgeber bleibt für eine fristlose Kündigung nur eine zweiwöchige Frist seit Bekanntwerden der Ursache. Die Kammer sagt, Stadt und Klinikum hätten bereits nach Veröffentlichung eines Berichts des Rechnungsprüfungsamts Ende 2015 und damit lange vor der maßgeblichen Bewertung der Anwälte von BRP Renaud und Partner Anfang 2017 diese Personalentscheidung treffen müssen.

Voreilige Kritik an Finanzchefin

Die Situation ist nun für beide Seiten schwierig. Antje Groß, die sich in 22 Jahren zur Direktorin hocharbeitete, hat laut Gericht keinen Anspruch auf ihren alten Posten, weil es diesen seit der Umstrukturierung infolge des Abrechnungsskandals mit ausländischen Patienten so nicht mehr gebe, wie der Anwalt der Stadt, Jörg Fecker, betonte. Dennoch muss sie behandelt werden, als sei sie nie weggewesen. Die Rückkehr fiele ihr leichter, hätte nicht Krankenhausbürgermeister Föll im Februar 2017 in einer Mail an die Belegschaft die Trennung von Groß mit „schwerwiegenden Pflichtverletzungen“ begründet und ihr das Fehlen eines „inneren moralischen Kompasses“ unterstellt. Groß darf jetzt auf eine angemessene Entschuldigung hoffen.

Vor Gericht war auch der Kündigungsgrund, die „fahrlässige Freigabe“ von Zahlungen durch Groß, thematisiert worden. Hier hielt der Richter ein Fehlverhalten für diskutabel, aber nicht bei allen Vorhaltungen. Und nach Ansicht von Groß‘ Anwalt Stefan Nägele würden die Fälle keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Quittungen wären auch ohne Groß Unterschrift genehmigt gewesen.

Jede Rechnung bei diesen Projekten ist pikant

Jede der vielen Rechnungen für die Behandlung von 370 libyschen Patienten in Stuttgart und die Entsendung von Ärzten nach Kuwait im Rahmen der International Unit (IU) ist pikant. Sie beschäftigen die Staatsanwaltschaft, die aber nie gegen Groß ermittelt hat, sondern bislang gegen IU-Chef Andreas Braun und den Betreuer Nabel Abu-Rikab, der sich gegen alle Vorwürfe wehrt.

Für Nägele sind das politische Projekte gewesen, Ex-Bürgermeister und Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) und Ex-OB Wolfgang Schuster (CDU) hätten sie forciert. Diese waren auf Profit und Renommee ausgerichtet; dass sie Provisionen beinhalten, die man auch Schmiergeld nennen kann, wurde ignoriert. Der vermutete Verlust von 21 Millionen Euro ist strittig, da Leistungen des Klinikums überhöht (Libyen) oder nicht erbracht wurden (Kuwait).

832 000 Euro für Patiententransport – oder war es Backschisch?

Groß dementiert, eine Zahlung über 150 000 Euro Essensgeld für die Libyer abgezeichnet zu haben. Dafür soll die Rechtsgrundlage gefehlt haben, hat man nach Abschluss der Projekte beschlossen. Die Anweisung war aber ohnehin wie viele andere für Essens- und Taschengeld von IU-Chef Braun als „sachlich und rechnerisch richtig“ gekennzeichnet worden. Zudem soll Groß eine Anweisung über 832 000 Euro an Libya Consulting genehmigt haben, um die Patienten nach Deutschland zu bringen. Auch diese Zahlung war bereits genehmigt. Dennoch habe sie von Braun und zwei Mitarbeitern eine Begründung eingeholt.

„Wir hängen nicht die Kleinen und lassen die Großen laufen“, hatte Föll betont. Bisher hat er mit Abu-Rikab einen Kleinen am Wickel: Von ihm fordert er 2,2 Millionen Euro zurück, weil er Taschengeld an die Libyer übergeben hatte. Mit Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz ließ man den Größten laufen. Er genießt seit der Trennung die Rente, dabei, so Schmitz’ Anwalt Nägele, habe die Stadt eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt erachtet.