Stuttgarter Klinikum-Skandal Kein Interesse an ausländischen Zeugen

Ankunft der libyschen Kriegsversehrten in Stuttgart im Juli 2013 – die meisten brauchten nur ambulant behandelt werden. Foto: Leif Piechowski Foto:  

Die 20. Strafkammer will keine Zeugen aus Libyen und Kuwait laden – und auch keine ehemaligen Bürgermeister. Das Urteil gegen Ex-Abteilungsleiter Andreas Braun könnte nächste Woche fallen.

Die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts will zum Ende kommen: Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler hat in der Verhandlung gegen den ehemaligen Leiter der für Auslandspatienten zuständigen Abteilung im Klinikum Stuttgart, Andreas Braun, wegen Betrugs und Untreue angedeutet, dass nach fast 30 Verhandlungstagen die Beweisaufnahme an diesem Donnerstag enden könnte. Die letzte Zeugin wäre dann am Dienstag die Diplomatin Brigitta B. gewesen, die zum Zeitpunkt der vermeintlichen Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit der Behandlung und Betreuung von 371 libyschen Kriegsversehrten in der deutschen Botschaft in Tunis für die Ausstellung von Visa zuständig war – sich bei der Befragung am Dienstag allerdings nur schemenhaft an die Kundschaft aus Stuttgart erinnern konnte.

 

Diplomatin kann sich nicht erinnern

Sie vermochte nicht – wie vom Angeklagten erhofft – darzulegen, dass für die finanziellen Aspekte der Visaausstellung nicht etwa die libysche Botschaft verantwortlich gewesen sei, sondern der von der Staatsanwaltschaft verfolgte Chef des Kriegsversehrtenkomitees der Stadt Misrata, Abdallah Esbaga. Mit ihm will Braun 2013 bis 2015 alle Details der Behandlung und Betreuung der Versehrten geklärt haben. In einem Gespräch mit der Steuerfahndung hatten die Zeugin und andere Mitarbeiter der Botschaft laut eines Gesprächsprotokolls 2017 allerdings deutlich gemacht, dass die Milizen weitestgehend autonom und ohne Einflussnahme der Botschaften im Ausland handelten.

Dazu gehörte nach Meinung des Gerichts allerdings auch das Wirtschaften in die eigenen Taschen. Den Milizenführer Esbaga in Libyen aufzuspüren und ihn in Stuttgart zu einer Aussage zu bewegen, wie es in einem Beweisantrag gefordert wird, lehnte das Gericht ab.

Das gilt auch für einige Zeugen im Zusammenhang mit dem ebenfalls umstrittenen Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium. Die Chefs der am Golf ansässigen Firma Aryak sollten laut dem Angeklagte darlegen, dass sie für eine Provision von fast acht Millionen Euro in Kuwait tatsächlich auch entsprechende Dienstleistungen erbracht hätten. Das Gericht scheint allerdings überzeugt, dass es sich dabei weitgehend um Schmiergeldzahlungen handelte.

Auslandszeugen sind wichtig – aber

Dabei verkenne die Kammer nicht, dass der Angeklagte für seine Entlastung auf Auslandszeugen angewiesen sei. Würde sie aber ausnahmslos Rücksicht darauf nehmen, dass die wesentlichen Taten im Ausland begangen wurden, wären diese nahezu straffrei, weil am Ende der Beweisaufnahme stets die Vernehmung von Auslandszeugen beantragt werden könnte, die allerdings nicht ohne Aussetzung der Hauptverhandlung herbeizuschaffen wären.

Dubiose Visumvergabe

Interessant war die Aussage der nun in Tirana tätigen Diplomatin dennoch. Sie belegte, wie sorglos das 2013 von Guido Westerwelle (FDP) geführte deutsche Außenministerium die Einreise von Bürgern aus dem von Bürgerkrieg geplagten Land in Nordafrika nach der Revolution handhabte. Zur Erinnerung: Deutschland wollte in Libyen nicht Kriegspartei sein, sagte aber humanitäre Hilfe zu. Im konkreten Fall hatten private Dienstleister der Zeugin 131 Pässe und selbstgefertigte Diagnosen vorgelegt, um die schnelle Einreise der angeblich schwer verletzten Libyer zu ermöglichen. Das Auswärtige Amt fühlte sich später getäuscht.

Denn auf persönliches Vorsprechen und Fingerabdrücke, etwa um Terrorverdächtige zu entlarven, hatte man wegen der Dringlichkeit mit Verweis auf einen „Visakodex dies bei physischer Unmöglichkeit“ verzichtet. Ob die Finanzierung des Aufenthalts der Libyer, von denen viele in Stuttgart topfit aus dem Flugzeug stiegen, gesichert war, blieb ebenfalls ungeprüft. Das nun zum Leidwesen des Angeklagten, der sich erhofft hatte, die Zeugin würde sich an den Milizenführer als Hauptverantwortlichen erinnern.

Offene Frage: wie hoch ist der Schaden?

Mit der Ankündigung, die Beweisaufnahme beenden zu wollen, hat Richter Wenzler klar gemacht, auf die ehemaligen Krankenhausbürgermeister Klaus-Peter Murawski und Michael Föll als Zeugen verzichten zu wollen. Offen ist noch ein Gutachten zum Ausmaß des tatsächlichen Schadens – kein unwichtiges Detail, dürfte sich doch vor allem daran das Strafmaß für den Angeklagten orientieren, dem eine mehrjährige Haftstrafe droht. Das Urteil könnte in der kommenden Woche fallen.

Suche nach dem „Schredder-Foto“

Noch ungeklärt ist, wann sich der ehemalige Klinikum-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz und die Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf sowie Ex-Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle vor Gericht verantworten müssen. Deren Anklagen sind seit Langem zugelassen. Wegen Schmitz durchforstet der Angeklagte Braun nach eigener Aussage derzeit sein Archiv nach einem Foto, das den Ex-Geschäftsführer angeblich beim Aktenvernichten in seinem Büro zeigen soll. Das Gericht teilte nun mit, selbst nicht fündig geworden zu sein. Auf Jürgen Graf als Augenzeugen könne Braun auch nicht setzen – der Leiter der Uni-Klinik Frankfurt, der das Schreddern ebenfalls beobachtet haben soll, mache von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

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