In Stuttgart wird ermittelt, in Köln geurteilt: Ex-CDU-Politiker kann seine Lobbyarbeit nicht ausreichend belegen. Er muss laut einem Urteil des Landgerichts deshalb rund 147 000 Euro zurückzahlen.

Stuttgart - Vier Jahre nach Bekanntwerden des Abrechnungsskandals im Klinikum Stuttgart gibt es ein erstes Urteil – in einem Zivilverfahren in Köln. Dort hat das Landgericht der Klage des Klinikums gegen den ehemaligen nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsabgeordneten Hermann-Josef Arentz stattgegeben und ihn zur Rückzahlung von 146 608 Euro verurteilt. Er hatte zwischen 2013 und 2015 über Firmen in Köln und Berlin dem ihm persönlich bekannten Leiter der Abteilung für ausländische Patienten und einem Patientenbetreuer sieben offenbar nicht nachvollziehbare Rechnungen für Beratungsleistungen gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.