Stuttgarter kommt nicht an sein Geld Bank verweigert Auszahlung des Erbanteils
Seit fast zwei Jahren versucht Andreas B. an das Geld zu kommen, das ihm seine Tante vermacht hat. Die Bank in Stuttgart stellt sich jedoch quer. Warum?
Seit fast zwei Jahren versucht Andreas B. an das Geld zu kommen, das ihm seine Tante vermacht hat. Die Bank in Stuttgart stellt sich jedoch quer. Warum?
Stuttgart - Andreas B. ist sauer. Der 60-Jährige aus Hannover will sein Geld – Geld, das ihm nachweislich aus der Hinterlassenschaft seiner verstorbenen Tante zusteht. Doch die Bank, auf deren Konten der Nachlass liegt, verweigert die Auszahlung, und das seit eineinhalb Jahren. Der Fall ist vertrackt, Andreas B. kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. „Meine Tante mütterlicherseits ist im Sommer 2019 gestorben“, sagt der Hannoveraner.
Seit ihrer Vertreibung als Donauschwäbin habe seine Tante in Stuttgart gelebt und gearbeitet. Zusammen mit ihrem schon früher verstorbenen Mann hatte die Tante ein Testament verfasst. „Darin wurde ich zusammen mit zwei weiteren Personen als Erbe benannt“, sagt Andreas B. Er soll 50 Prozent des Nachlasses bekommen, die anderen zwei Erben jeweils 25 Prozent. „Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat mir die beglaubigte Abschrift des Testaments zugeschickt“, so der 60-Jährige.
So weit, so gut. Es geht um zwei Konten der Tante bei einer Filiale der Bank in Weilimdorf, auf denen summa summarum 63 000 Euro liegen. Andreas B. stellt die sich daraus ergebende Rechnung an: Er erbt 31 500 Euro, die anderen Erben jeweils 15 750 Euro. Er wies sich bei der Bank als rechtmäßiger Erbe aus. „Jetzt begann der Ärger“, so Andreas B.
Die zuständige Servicemanagerin der Bank habe ihm die Auszahlung seines Erbteils verweigert. „Sie teilte mir mit, dass nur alle Erben gemeinsam und gleichzeitig über das Vermögen verfügen könnten“, sagt der 60-Jährige. Er habe bei seinen Recherchen allerdings keine entsprechende rechtliche Grundlage gefunden. Andreas B. sprach erneut bei der Bank vor und bekam die Auskunft, besagtes Vorgehen sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank festgelegt.
Der verhinderte Erbe nahm sich eine Anwältin, die jedoch in mehreren Schriftwechseln mit der Rechtsabteilung der Bank auch keine andere Auskunft bekam. Also kontaktierte die Anwältin das Amtsgericht Bad Cannstatt. „Das Amtsgericht hat schriftlich bestätigt, dass einer Teilauszahlung des Erbes nichts entgegenstehe. Es sehe auch keine Rechtsgrundlage dafür, die Auszahlung zu verweigern“, sagt Andreas B. Auch ein Notar habe ihm gesagt, das Verhalten der Bank sei „absolut fragwürdig und ungewöhnlich“. Diese Mitteilungen hätten die Bank indes nicht beeindruckt.
Warum tut sich Andreas B. nicht einfach mit den anderen Erben zusammen? „Wenn das so einfach wäre“, sagt er. Eine seiner zwei Miterbinnen lebe in Buenos Aires in Argentinien. Die hochbetagte Frau habe sich per Anwalt bei der Bank als Erbin ausgewiesen. Das Institut verlangt von der Hochbetagten jedoch eine Bestätigung der Deutschen Botschaft.
Es wird noch komplizierter. Denn eine der beiden Miterbinnen ist inzwischen gestorben. „Eine Stuttgarter Notarin ist derzeit auf der Suche nach den Erben der verstorbenen Miterbin“, sagt Andreas B. Das gestalte sich schwierig, weil er Hinweise darauf habe, dass die zwei Töchter der Verstorbenen in Österreich leben. „Das alles haben meine Anwältin und ich herausgefunden und der Bank mitgeteilt, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen“, sagt der 60-Jährige.
Die Bank beharre jedoch auf ihren Geschäftsbedingungen, so Andreas B. Die Auskunft des Instituts auf Nachfrage: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns aufgrund des Bankgeheimnisses zu einzelnen Kundenbeziehungen beziehungsweise Geschäftsvorfällen nicht äußern können.“
Andreas B. ist des Wartens leid. „Es wird mir nichts anderes übrig bleiben, als die Bank vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt zu verklagen.“