Nach dem plötzlichen Tod von Thomas Züfle wird Norbert Walz, der Ständige Vertreter des Polizeipräsidenten, kommissarisch den Chefposten der Stuttgarter Polizei übernehmen. Der Ministerpräsident ernennt letztlich den neuen Stuttgarter Polizeipräsidenten nach der Beratung im Kabinett.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Nach Thomas Züfles Tod wird Norbert Walz, der Ständige Vertreter des Polizeipräsidenten, kommissarisch den Chefposten der Stuttgarter Polizei übernehmen. Vor zwei Jahren hatte der Innenminister mit Züfle überraschend schnell einen Nachfolger für den vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Siegfried Stumpf präsentiert. Die Frage, wer auf Züfle folgen soll, spielt vorerst keine Rolle im Ministerium – dort herrscht zunächst der Schock und die Trauer über den Tod ihres 57-jährigen Kollegen vor.

 

Wenn es an der Zeit sein wird, einen neuen Präsidenten zu suchen, wird der Innenminister eine aus seiner Sicht geeignete Person vorschlagen. Deren Namen reicht er an die Landesregierung weiter – in der Regel handelt es sich nur um einen Kandidaten. Zunächst berät das Kabinett über diese Personalie. Den Stuttgarter Polizeipräsidenten zu benennen, ist letzten Endes das Recht des Ministerpräsidenten.

Die richtige Frau oder den geeigneten Mann sucht der Innenminister nicht alleine aus. Er berät sich mit den höchsten Polizeichefs im Land. Das sind – in der aktuellen Besetzung – der Landespolizeipräsident Wolf Hammann, der Inspekteur der Polizei Gerhard Klotter und der Landeskriminaldirektor Martin Schatz. Sie müssen aber nicht alle dabei sein. „Im Zweifel können weitere Personen hinzugezogen werden“, sagt der Sprecher des Innenministeriums. Vom Grundsatz her kann der Minister bei der Personalsuche mit jeder Führungskraft der Polizei im Land sprechen. Der Kandidat oder die Kandidatin muss „rechtlich und politisch umfassend gebildet sein“, sagt der Landespolizeipräsident Wolf Hammann über eine der Grundvoraussetzungen. Er muss zudem in der Lage sein, große Einsätze zu planen und zu leiten. Hinzu kommt die Anforderung, menschlich geeignet zu sein, mehr als 2000 Mitarbeiter zu führen.

Eine Besonderheit wird es bei der nun aus traurigem Anlass beginnenden Besetzungsrunde geben. So der Landtag zustimmt, soll am 1. Januar 2014 die landesweite Polizeireform in Kraft treten, bei der neue Präsidien entstehen. Das Stuttgarter Polizeipräsidium bleibt weitgehend unverändert und wird unterhalb der Führungsspitze in drei Direktionen (Reviere, Kripo und Verkehrspolizei) unterteilt. Anstatt eines Ständigen Vertreters wird dann der Leiter der Direktion Reviere den Polizeipräsidenten vertreten. Formell muss am 1. Januar ein neuer Polizeipräsident benannt werden – was nicht automatisch einen Personalwechsel bedeutet hätte.