Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Die Taxizentrale Stuttgart wehrt sich juristisch gegen Konkurrenz aus dem Internet – und erzielt einen Teilerfolg. Im Juni bekommt sie am Landgericht zunächst Recht, wonach Rabatte des Konkurrenten My Taxi wettbewerbswidrig sind.

 

Das Oberlandesgericht kommt zu einem anderen Schluss: Die Daimler-Tochter My Taxi sei kein Anbieter von Fahrten und verstoße damit nicht gegen das Festpreisprinzip, sondern vermittle diese Dienstleistung nur. Im April hatte der Mitfahranbieter Uberpop in einem dritten Prozess der Taxizentrale eine Verzichtserklärung abgegeben und versprochen, seine Dienstleistung nicht in Stuttgart und am Flughafen anzubieten.