Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Der ehemalige Stuttgarter Polizeichef Siegfried Stumpf ist seit dem März 2015 vorbestraft, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts von 120 Tagessätzen zu je 130 Euro, also 15 600 Euro akzeptiert. Stumpf hatte am 30. September 2010 bei der Räumung des Schlossgartens anlässlich anstehender Baumfällungen für S 21 den Einsatz von Wasserwerfern angeordnet. Durch deren harte Wasserstöße wurden viele Projektgegner verletzt. Stumpf schritt aber nicht ein, obwohl er im Park war.

 

Die Räumung ging als „schwarzer Donnerstag“ in die Geschichte des Landes ein. Strafrechtlich beging Stumpf eine fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Ein halbes Jahr später erfahren die S-21-Gegner eine weitere Genugtuung: Im September entscheidet das Verwaltungsgericht, dass die Räumung des Parks rechtswidrig gewesen ist. Es habe sich um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versammlung gehandelt, so die Richter. Die Polizei habe „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.