Stuttgarter Richter urteilt Hohe Haftstrafen für Drogendeals im Stammheimer Gefängnis
Einer saß bereits hinter Gittern – jetzt bleibt er noch länger. Als Dealer unter Mitgefangenen in Stammheim kassierten er und seine sechs Komplizen das Urteil.
Einer saß bereits hinter Gittern – jetzt bleibt er noch länger. Als Dealer unter Mitgefangenen in Stammheim kassierten er und seine sechs Komplizen das Urteil.
Wenn Drogen per gefälschter Anwaltspost ins Gefängnis geschmuggelt werden, wenn ein mutmaßliches Mitglied einer der schießwütigen rivalisierenden Banden damit Karriere machen wollte, wenn gleich sieben Beschuldigte auf der Anklagebank sitzen – dann hätte aus diesem Stoff durchaus ein Mammutprozess erwartet werden dürfen. Bei diesem Prozess im Stuttgarter Landgericht ist das allerdings anders: Nach fünf Verhandlungstagen war am Freitag alles bereit für das Urteil – das vorab durch diverse Verständigungsgespräche und Geständnisse kanalisiert wurde.
Als Hauptbeschuldigten schickt die 5. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Volker Peterke einen 27-Jährigen für siebeneinhalb Jahre in Haft – verbunden mit der Haftstrafe, die er schon jetzt aufgrund eines Urteils des Landgerichts Ulm absitzt. Ohne Geständnis hätten ihm ursprünglich mehr als zehn Jahre Haft gedroht. Hinter den Gittern des Stammheimer Gefängnisses soll sich der ledige und arbeitslose Göppinger seit Februar 2024 als Dealer betätigt haben – mit künstlichem Cannabis, auf Papier getränkt. Der Stoff wiederum soll mit Hilfe seiner Brüder und Bekannten ins Stammheimer Gefängnis geschmuggelt worden sein – und das ziemlich dreist.
Die heiße Ware kam mit gefälschter Anwaltspost in die Justizvollzugsanstalt. Dazu wurden Briefköpfe von vier Rechtsanwaltskanzleien in Stuttgart, Fellbach und Göppingen verwendet – auch die des eigenen Rechtsbeistands. Im Namen der Anwälte, die insbesondere auch Szenemitglieder der rivalisierenden Gruppierungen verteidigen, ging die Post an diverse Häftlinge als Strohmänner – bis die Masche in den Drogenscannern der Gefängnisverwaltung aufflog. Im Juli 2024 wurden bei einer Razzia in der Region sieben Verdächtige verhaftet.
Dabei geriet vor allem der 29-jährige Bruder des Häftlings ins Visier. Der Göppinger wurde von Fahndern als Angehöriger der Zuffenhausen/Göppingen-Gruppierung identifiziert, die sich seit Sommer 2022 bewaffnete Gefechte mit der verfeindeten Esslingen/Ludwigsburg-Clique liefert. Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wollte er sich damit bei der einschlägigen Kundschaft in der Haft beliebt machen – und „als Wohltäter in der Hierarchie aufsteigen“, so der Anklagevertreter.
Der Prozess bei der 5. Strafkammer fand daher auch unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Seit Monaten laufen im Landgericht diverse Verfahren gegen Mitglieder beider Gruppierungen. Die einen sollen 2023 einen mutmaßlichen Bandenchef in Zuffenhausen niedergeschossen haben, ein anderer 2022 umgekehrt auf einen dieser Angeklagten. Im aktuellen Verfahren wurde dem 29-Jährigen außerdem vorgeworfen, eine halb automatische Waffe des Typs Crvena Zastava M 67 illegal besessen und in der Wohnung einer Bekannten aufbewahrt zu haben.
Der 29-Jährige wurde vom Landgericht Stuttgart nun zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, ebenfalls dank Geständnis und Verständigung. Richter Peterke hatte am ersten Verhandlungstag Mitte April die ursprünglichen Strafvorstellungen der Kammer nach Aktenlage kundgetan – mit einem Korridor zwischen sechs und acht Jahren. Nach einem weiteren Verständigungsgespräch sank die vorgesehene Mindeststrafe nochmals. Der dritte Bruder, ein 23-Jähriger, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Als weitere Komplizen kamen die 23-jährige Freundin des Hauptbeschuldigten und ein 25-jähriger Bekannter mit dem blauen Auge einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten davon. Zwei 32 und 23 Jahre alte Angeklagte müssen als Lieferanten dagegen für zwei Jahre zehn Monate sowie für elf Monate hinter Gitter. Ihr Haftbefehl blieb bestehen.
Dass Drogenhandel in Gefängnissen damit beendet wäre, gilt als höchst unwahrscheinlich. Die synthetischen Drogen, sogenannte Neue Psychoaktive Stoffe, sind geruchslos und nicht sichtbar, daher am unauffälligsten zu schmuggeln. Nach vorsichtigen Schätzungen soll der Anteil bei 80 Prozent liegen. Der Wirkgehalt ist deutlich höher als bei klassischem Cannabis – und letztlich noch gefährlicher. Urteil eines Lieferanten: „Das ist wie Gift, Bruder!“